Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und das ist meine erste Frage.
Wir rechnen seit Januar 2022 mit DATEV Lohn und Gehalt ab, vorher war der Mandant im Testbetrieb (seit 08/21).
Im Februar 2022 muss ich einen Bonus in Höhe von 2000 Euro auszahlen, der nicht in die anteilige BBG (RV/AV) des laufenden Jahres passt.
DATEV macht nun Folgendes:
Es wird nur der Monat Dezember 2021 bis zur BBG aufgefüllt und berechnet, obwohl der Mitarbeiter war das ganze Jahr durchgehend beschäftigt war. Diese Daten holt sich das System aus dem abgerechneten Testmandanten.
(Konkret: es werden nur 644,55 Euro nachträglich verbeitragt, bis zur Ausschöpfung der BBG 2021 sind allerdings noch 1455,46 Euro offen)
Es wurde bereits in einem anderen Fall versucht, die Vorjahreswerte nachzuerfassen. Das hat aber wiederum den Nachteil, dass das System dann ermittelt, dass mit der Jahresleistung in 11/21 zu wenig Steuern gezahlt wurden. Diese würden dem Mitarbeiter dann nachträglich einbehalten (da wir aber im Altsystem korrekt abgerechnet haben, können wir das so nicht machen).
Ist es tatsächlich korrekt, dass nur der Dezember für das Auffüllen der BBG herangezogen wird?
Wie kann ich das Problem lösen?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Rosi0812
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich ist es richtig, dass in das Vorjahr gerechnet wird. Es wird die Märzklausel angewendet.
Das Programm unterscheidet, Gott sei Dank, nicht zwischen Testmandant und danach richtigen Mandanten. Der Vorteil, der jetzt für Sie scheinbar zum Nachteil wird, ist, dass dadurch nicht Lohnkontovortragswerte erfasst werden müssen, sondern man abrechnen kann und alles berücksichtigt wird.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo und vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung,
da der Testmandant erst seit 08/21 existierte und es keine Erfassung der Vortragswerte gab (wir sind davon ausgegangen, dass Daten aus dem Testmandanten nicht berücksichtigt werden und wir auch ungenaue Werte abrechnen können, z. B. Jahresleistung - die dann eben nicht korrekt versteuert wurde) haben wir jetzt ein Problem, welches wir irgendwie lösen müssen.
Die nachträgliche Erfassung der echten Werte ist aber nicht möglich (schon ausprobiert in einem anderen Fall), weil sich dann eine Steuernachberechnung für den Mitarbeiter ergibt, die er tatsächlich nicht zu zahlen hat.
Wie kann ich das Problem lösen?
Viele Grüße und vielen Dank.
Rosi0812
Ich glaube es müsste funktionieren, wenn Sie die Lohnkontowerte 1 bis 7 des letzten Jahres nachtragen. Sollten allerdings die Werte 8 bis 12 auch nur Testwerte sein, würde es schwierig werden. Sollte die BBG in 2021 überschritten worden sein, könnten Sie in der Form "tricksen", dass Sie nur in 7/2021 Vortragswerte für die Sozialversicherung erfassen, die für eine Überschreitung der BBG in 2021 sorgen.
Sollte alles nicht helfen, könnten Sie noch den Mandanten ohne Abrechnungswerte mit Abrechnungsstand 01/2022 auf eine neue Mandantennummer kopieren. Das würde dann leider bedeuten, dass Sie den Januar 2022 noch einmal abrechnen müssten. Dann hätten Sie keine Vortragswerte und könnten die richtigen Werte für die Märzklausel vortragen.