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LuG: Zahlungsdatei in Unternehmen online bereitstellen

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letzte Antwort am 17.04.2019 14:14:32 von t_r_
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lviebrock
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

wir haben Mandanten die Unternehmen online nutzen und auch Ihre Lohnabrechnungen etc. darüber erhalten. Bisher haben wir die Zahlungsdateien zu den Löhnen immer per Mail an den Mandanten rausgeschickt. Diese spielen die Datei dann in ihr Bankprogramm, dass nichts mit Datev zu tun hat, ein. Gibt es hier eine Möglichkeit die Zahlungsdatei in Unternehmen online bereitzustellen, damit die Mandanten sich die Datei dort "rausziehen" um diese dann in ihr Programm einzuspielen? Falls ja, was sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen und wie ist das genaue Vorgehen?

Vielen Dank im Voraus schon mal für Ihre Mühe.

Viele Grüße

L. Viebrock

t_r_
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

grundsätzlich können Sie über bank online auch die Lohnzahlungen aus LuG bereitstellen.

In LuG müssen Sie folgendes schlüsseln:

Mandantenebene - Mandantendaten - Bankverbindungen - Zahlungserstellung . Den Übermittlungsweg auf "Bereitstellung im RZ für Zahlungsverkehr / Bank online" und die allgemeine Zahlungsart bei den gewünschten Punkten auf "SEPA-Überweisung" einstellen.

Wenn Sie bereits die Auswertungen automatisch mit dem Monatsabschluss an UO übergeben lassen, wird die Zahlungsdatei auch übergeben. Wenn Sie das nicht machen, dann können Sie die Zahlungen wie auch die Auswertungen über den Punkt "Auswertungen für Unternehmen online bereitstellen" übermitteln.

Außerdem müsste das aber auch in  Unternehmen online entsprechend administriert und eingerichtet sein. Dann können auch alle Zahlungen über bank online laufen und es kann sich ein gesondertes Zahlungsprogramm (vielleicht) gespart werden.

Hier gibt es entsprechende Anleitungen von der Datev:

Zusammenarbeit Steuerberater / Mandant mit den Rechnungswesen- und Lohnprogrammen und Zahlungsverkehr

Elektronische Übertragungswege - Übersicht und Technische Voraussetzungen

Sollten Sie bereits bei Mandanten Bank online nutzen, wäre die grundlegende Einrichtung bei Ihnen in der Kanzlei bekannt.

Viele Grüße

T. Reich

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lviebrock
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage habe ich aber doch noch: Ist es zwingend notwendig das HBCI-PIN/TAN-Verfahren oder EBICS einzurichten? Letztendlich soll ja die generierte Datei aus Unternehmen online in das Bankprogramm eingespielt werden. Die Zahlung soll nicht über den Zahlungsverkehr oder Bank online angestoßen werden.

Vielen Dank.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

sorry, hatte ich überlesen, dass nicht auch über Unternehmen online ausgeführt werden soll.

Sie können wir beschrieben, die Datei bereitstellen. IN Unternehmen online über die Startseite Bank -  offene Zahlungen - Überweisung ausführen auswählen. Dann kommen Sie zu der hochgeladenen Zahlungsdatei. Wenn Sie die Datei anklicken, dann wird ein eingegrauter Pfeil nach oben aktiv. Die Mausinformation lautet Exportieren. Wenn Sie diesen Pfeil anklicken, können Sie die Datei als DTAUS speichern und in das jeweilige Bankprogramm importieren.

Viele Grüße

T. Reich

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lviebrock
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Guten Tag,

ich habe die Zahlungsdatei, wie beschrieben, aus LuG in Unternehmen online bereitgestellt. In Unternehmen online taucht die Zahlungsdatei aber nicht in Bank online auf. Woran kann das liegen?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße

L. Viebrock

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t_r_
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Hallo Frau Viebrock,

bringen Sie mal in Erfahrung, ob die Datei vielleicht schon im Rechenzentrum der Bank liegt.

Sie sollten auf der Mandantenebene - Mappe Zahlungserstellung - Zusatzangaben für SEPA-Überweisung einen Termin nach dem Zahlungstermin einsetzen. Nach dem Termin werden die Daten an die Bank weitergegeben.

Viele Grüße

T. Reich

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lviebrock
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Guten Tag,

einige unserer Mandanten nutzen in Unternehmen online auch Bank online. Leider kriegen wir es immer noch nicht hin, dass die Zahlungsdatei aus dem Lohn dort erscheint. Wir sind den Anweisungen der Einrichtung im Lohn gefolgt. Könnte es eventuell daran liegen, dass wir den Lohn nicht auf der Unterberaternummer abrechnen? Gibt es Schwierigkeiten, wenn man den Lohn auf der Unterberaternummer abrechnet?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

L. Viebrock

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Frau Viebrock,

naheliegend, aber daran hatte ich nicht gedacht. Damit überhaupt Daten beim Mandanten ankommen, müssen beide Programme über die gleiche Beraternummer laufen. Der Lohn muss daher auf die Unterberaternummer umgestellt werden oder aber der Mandant muss Zugriff auf die Mandantennummer der Hauptberaternummer in DUO erhalten.

Zu diesem Thema gibt es verschiedene Meinungen, was nun besser/schlechter ist. Wir stellen grundsätzlich auf die Unterberaternummer des Mandanten um, wenn wir Daten in DUO bereitstellen wollen.

Mir ist bisher kein Nachteil aufgefallen, wenn ich umstelle. Sie müssen neben der Änderung der Beraternummer noch ein paar andere Ergänzungen in LuG vornehmen:

Mandantenebene | Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Zuordnung Rückmeldedaten aktualisieren auswählen, damit weiterhin die Rückmeldedaten automatisch eingelesen werden.

Mandantenebene | Erfassen | Mandantendaten | Finanzbuchhaltung | Allgemeine Angaben - Mappe "Export / abweichende Ordnungsangaben ggf. die Beraternummer für den Export in die Fibu ändern

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 17.04.2019 14:14:32 von t_r_
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