Hallo,
ich wollte hier mal nachfragen, wie die Erstattung zuviel gezahlter SV-Beiträge bei anderen Zahlstellen läuft.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Pflichtmeldung der Versorgungsbezüge an die Krankenkassen mit der ersten Abrechnung nach dem 01.10.2020 abgesetzt. Ich habe unsere Betriebsrentner extra früh abgerechnet, damit der Vorgang gestartet wird.
Jetzt trudeln hier erste Rückmeldungen der Kassen ein. Diese würden aber erst mit der nächsten Abrechnung (dann November) verarbeitet. Also sollen die Versorgungsbezugempfänger noch einen Monat länger auf die Erstattung warten. Oder gibt es einen Kniff, wie man die Rückmeldung auf die (frühe) Oktoberabrechnung auch schon im Oktober verarbeiten kann. Die Abrechnungen zu löschen dürfte für Verwirrung im System und eventuelle doppelte Meldungen sorgen.
Als zusätzliche Besonderheit ist leider eine der auf Erstattung wartenden Betriebsrentner im September verstorben. Ich habe im Moment noch keine Idee, wie das mit der Erstattung laufen wird.
Hallo André Petzke,
der Freibetrag i. H. v. 159,29 € wird von Lohn und Gehalt seit dem 01.01.2020 berücksichtigt, wenn es sich bei dem Versorgungsbezug um eine Rente der betrieblichen Altersversorgung bei einem Einfachbezieher handelt.
Mit der Version 11.2 bzw. 11.52 wird dieses Vorgehen jetzt auch für Mehrfachbezieher (MFB) angewendet.
Wichtig ist hierbei, dass die Abrechnung im Oktober erfolgt, also im Zeitraum zwischen 01.10.-31.10.2020, egal in welchem Abrechnungsmonat Sie stehen.
Manuelle Eingaben sind nicht notwendig, die Meldungserstellung erfolgt automatisch.
Bereits ausgeschiedene Mitarbeiter in 2020 müssen abgerechnet werden, damit die Meldungserstellung erfolgen kann und ggf. automatische Nachberechnungen ausgelöst werden können. Setzen Sie bei diesen Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hoch.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Preuß,
danke, mir geht tatsächlich um die Mehfachbezieher.
Automatisch passiert im Oktober nach Abrechnung erst einmal nur die Meldung an die Kassen. Automatisch wird dann im November wohl die Rückrechnung / Korrektur anhand der zurückgemeldeten Daten passieren.
Meine Frage war, ob ich bereits zurückgemeldete Änderungen (Erstattungen von SV-Beiträgen) irgendwie bereits im Oktober an die Betriebsrentner "durchstellen" kann? Die warten jetzt schon seit 10 Monaten auf die seit 01.01.20 gültigen Freibeträge. Es ist ja nicht so, dass da unendlich Zeit vorhanden ist.
Hallo André Petzke,
durch das Rückmeldeverfahren meldet die Krankenkasse für Versorgungsbezugsempfänger mit Mehrfachbezug den Anspruch auf den Freibetrag in der Krankenversicherung und ggf. die Höhe des Freibetrags (bei anteiligem Anspruch) zurück.
Die Freibeträge werden bei der Abrechnung – auch rückwirkend - über die automatische Nachberechnung berücksichtigt.
Für bis zum 30.09.2020 beendete Versorgungsbezüge meldet die Krankenkasse keinen Freibetrag zurück. Die Erstattung eventuell zu viel gezahlter Beiträge erfolgt über einen Antrag gegenüber den Krankenkassen und muss außerhalb des Zahlstellen-Meldeverfahrens behandelt werden.
Die Begrenzung auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung wird aufgehoben.
Ab dem 01.10.2020 werden laufende Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (Renten der betrieblichen Altersversorgung) einschließlich etwaiger Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) nicht mehr nur in der Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung gemeldet.
Dies betrifft alle Meldungen – auch rückwirkend – ab Januar 2020.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Die Frage war und ist ja weiterhin ob ich die zu viel bezahlten Beiträge im Oktober noch irgendwie berücksichtigen kann.
Vor allen Dingen da bei meinen Mehrfachbeziehern jetzt die Beiträge für Jan bis März komplett abgezogen werden und damit die Auszahlung auf weniger als die Hälfte schrumpft, was ja nicht sein darf.
Danke!
Ich dachte schon, dass ich mein Anliegen komplett missverständlich erläutert habe.
Hallo,
mit der Version 11.2 bzw. 11.52 werden die Freibeträge bei der Abrechnung - auch rückwirkend - im Oktober mit einer automatischen Nachberechnung berücksichtigt, egal in welchem Abrechnungsmonat Sie stehen. Der Freibetrag kann erst dann berücksichtigt werden, wenn die Meldung der Krankenkasse vorliegt. Auf die Zeitdauer der Rückmeldungen durch die Krankenkasse haben wir allerdings keinen Einfluss. Daher kann es durchaus sein, dass die Erstattung nicht mehr in die Oktober-Abrechnung mit einfließt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Und schwupps schon erledigt: die Krankenkassen waren wirklich fix!!