Ich rechne einen Mandanten ab, der auf Grund seiner Tarifbindung weder zum Bauhauptgewerbe noch zu den bekannten Baunebengewerbe gehört. Da er aber trotzdem - vom Arbeitsamt anerkannt - zum Kreis der Schlechtwettergeldberechtigten gehört, habe ich nun das Problem, dass ich dies nicht wie bei einem Baumandanten über LuG abrechnen kann, da dieser "Bautarif" nicht vorbelegt ist.
Die Winterbeschäftigungsumlage rechne ich jeden Monat per Hand aus, erfasse sie als Nettoabzug und Faxe das Formular an das Arbeitsamt. Aber das ist nichts, gegen das was jetzt kommt! Saison-KUG, Mehraufwandswintergeld, Zuschuss-Wintergeld und geschützte Stunden im Arbeitszeitkonto ohne Unterstützung vom Programm.
Daher meine Frage an DATEV: Besteht die Hoffnung, dass es für solche Mandanten in LuG eine "Baubranche" gibt, die nur den Saison-KUG-Bereich abrechnen kann wie bei einem Bauhauptgewerbe???
Hat jemand von den Anwendern des Programmes Erfahrung mit solchen Mandanten und kann mich davor warnen, was ich nicht tun sollte. Die Probeabrechnung kann ich als Bauhauptgewerbe durchführen, wenn ich alle Mitarbeiter entsprechend schlüssel, daher habe ich so wenigstens die Möglichkeit mir mal anzuschauen, wie die Abrechnung aussehen sollte und kann es dann ohne Bauschlüsselung nachstellen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Kimba,
da bei Ihrem Mandanten Mehraufwandswintergeld, Zuschuss-Wintergeld und Saison-KUG abgerechnet werden dürfen, klingt dies doch sehr nach einem Baugewerbe. Ob dies tatsächlich so ist, können Sie mit der SOKA-Bau Wiesbaden klären.
Generell ist die Abrechnung von Saison-KUG lediglich für Baubetriebe zulässig.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG