Hallo,
ich bekomme gerade die Nachricht, dass einem ausgesteuerten Langzeitkranken rückwirkend zum 01.07.2018 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Wie kann ich den Arbeitnehmer rückwirkend zum 30.06.2018 austreten lassen, wenn ich keinen Zugriff auf den Kalender 2018 mehr habe?
LuG moniert bei Erfassung des Austrittsdatums, dass da noch 793 Kalenderbuchungen (KA) vorhanden wären, die erst gelöscht werden müssten. Ab Anfang 2019 kann ich löschen, aber was mache ich mit Jul - Dez 2018?
Leider nicht. LuG ist nur im lfd. Jahr, und einem Vorjahr möglich. Wenn der Januar 2020 bearbeitet wird, ist 2018 unwiderruflich geschlossen.
Die Bearbeitung über sv-net bleibt da als Lösung. Für jährlich 100 Vorgänge ist das kostenlos. Und die Anmeldung ist schnell erledigt.
Aber wie bekomme ich den ehemaligen Mitarbeiter aus LuG ausgetreten?
Austrittsdatum = aktuelles Datum?
Wird LuG nicht versuchen, eine Meldung zu diesem Datum zu senden?
Aber warum sollte der AN denn rückwirkend austreten? Er ist doch nach wie vor beschäftigt? Oder existiert eine fristgerechte Kündigung oder ähnliches?
Meinem Verständnis nach sollte ein Austritt nur erfasst werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch eine rechtswirksame Beendigung beendet wurde.
Oder gibt es hierzu andere Meinungen?
Sie könnten beim Mitarbeiter > Tätigkeit > DEÜV-Meldung/Kam... das Beginndatum für SV-Meldungen in die Zukunft "verlegen", damit jetzt bei einer aktuellen Austrittseingabe keine Meldung ausgelöst wird.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers werde ich mit der Abrechnung 09.20 per 31.08.2020 austreten lassen.
Die Krankenkasse lehnt die automatisch erstellte Meldung 30 einfach ab.
Das sollte es dann hoffentlich gewesen sein.
Das wäre eine "Krücke", um einen Systemfehler auszugleichen.
@ Datev:
Warum erstellt das System für einen Mitarbeiter, der SV-rechtlich per Meldung 30 abgemeldet wurde, bei einem darauf folgendem tatsächlichen Austritt nochmals eine Meldung 30? Dies ist meiner Meinung nach ein Fehler.
Vermutlich war die erste Abmeldung eher eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 34.
LuG storniert und erstellt 30er Meldungen eigentlich nur, wenn sich etwas geändert hat wie Zeitraum, SV-Brutto, PGS, BGS usw.
Oder es wurde vorher schonmal ein Austritt verarbeitet. Oder es wurden nachgelagerte Auswertungen bei der Ansicht übersehen.
Hmm, jetzt war ich am Überlegen.
Die Kasse forderte eine Abmeldung zum 15.08.18 mit Abgabegrund 34, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Aufnahme der Beschäftigung weiterbesteht und/oder eine Abmeldung zum 15.07.18 mit Abgabegrund 30 bei anschließendem Arbeitslosengeldbezug.
Haufe schreibt:
"In Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin noch besteht, der Arbeitnehmer allerdings Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung) erhält, ist die Monatsfrist nicht anzuwenden. Hier ist eine Abmeldung mit dem letzten Tag des Krankengeldbezugs vorzunehmen (Abgabegrund 30)."
Es scheint mir, als ob die Meldung 30 zum 15.07.18 korrekt war und jetzt, beim rechtlichen Austritt wegen Rente, also keine weitere Meldung 30 kommen sollte.
Naja, die Kasse lehnt die Meldung ab und gut ist. Hoffentlich!