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LuG: Pfändung begrenzt

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letzte Antwort am 17.04.2020 08:56:20 von lohnhilfe
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dancingh
Einsteiger
Offline Online
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112 Mal angesehen

Hi!

 

Kann ich den folgenden (Unterhalts-)Pfändungssachverhalt überhaupt technisch in das Lohn- und Gehalt-Programm einpflegen:

 

  • Der Pfändungsbeschluss sagt: Unfändbar sind 910,- € netto pro Monat
  • Die Höhe der Pfändung wurde aus diversen Gründen auf maximal 400,- € netto pro Monat begrenzt 

 

Wie löse ich das im Lohnprogramm? Klar- pfandfreien Betrag erfasse ich als "absolut unpfändbar"!!

Aber, wie gehe ich mit der Begrenzung der Pfändung um?

 

Weil: Wenn ich die Pfändung als "fixen Betrag" eingeben, werden mir IMMER 400,- € als Pfändung einbehalten, auch wenn ich mal unter 910,- € netto kommen sollte.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
91 Mal angesehen

Hallo,

 

haben Sie den Reiter "Unterhaltspfändung" in der Pfändungsmaske bestückt?

 

Ist es gegebenenfalls eine laufende Unterhaltsforderung, die in das entsprechende Feld einzutragen ist?

LG
VM
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letzte Antwort am 17.04.2020 08:56:20 von lohnhilfe
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