Hallo Community,
ich soll einen neuen Lohnmandanten übernehmen. Die Mitarbeiter wurden bisher direkt im Betrieb abgerechnet. Jetzt ist die Dame erkrankt und es ist ihr nicht möglich nocheinmal in die Firma zu kommen. Zuletzt wurde der Dezember abgerechnet. Ich soll nun die Tage mit Januar anfangen. Im Betrieb ist niemand der sich mit dem dortigen Lohnprogramm auskennt, somit macht dort niemand die Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems.
Wenn ich den Januar nun mache, kann ich dann trotzdem eine Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems machen, oder muss ich den Schritt auslassen, da es keine Abmeldung gibt?
Danke für eure Hilfe,
Natascha Jessen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Natascha Jessen,
eine DEÜV Ab- und Anmeldung wegen Systemwechsel ist optional immer möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Wichtig ist, dass das ursprüngliche Eintrittsdatum unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum bei Beginn Beschäftigungszeitraum erfasst ist.
Da im Vorsystem keine Systemwechselabmeldung erstellt wurde, ist es nicht notwendig eine Systemwechselanmeldung in Lohn und Gehalt zu erstellen.
Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die DEÜV-Jahresmeldungen (GdA 50) für 2018 an die Krankenkassen gesendet werden. Wurden diese im Vorsystem nicht erstellt, müssen diese manuell erstellt werden. In Lohn und Gehalt können die DEÜV-Jahresmeldungen für 2018 nicht erstellt werden, da erst ab Januar 2019 abgerechnet wird. Eine DEÜV-Abmeldung zum 31.12.2018 (GdA 36) ersetzt die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50).
Programmtechnisch können Sie eine Systemwechselanmeldung (GdA 13) auch erstellen, wenn im Vorsystem die Systemwechselabmeldung (GdA 36) noch nicht erstellt wurde.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank !