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LuG: Neuanlage AN Zwangsfelder bzw. Prüfung der Eingabe?

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letzte Antwort am 31.07.2018 10:42:20 von anjuwan
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anjuwan
Aufsteiger
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Hallo,

bei Neuanlagen von Arbeitnehmern kommt es ja immer wieder mal vor, dass ein Feld nicht ausgefüllt wird.

Gibt es Möglichkeit, bestimmte Zwangsfelder zu bestimmen, die einen Wert haben müssen? Oder gibt es eine Art Stammdatenprüfung nach der Eingabe?

Schöne Grüße

André Petzke

Cheers
t_r_
Allwissender
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Hallo,

nein, selbst zu belegende Pflichtfelder gibt es in LUG nicht. Es erfolgt "nur" eine Prüfung, ob alle für die Abrechnung relevanten Felder ausgefüllt sind. Bestimmte Pflichtfelder bewirken, dass keine Abrechnung erstellt wird - also die Abrechnung mit Fehler abgebrochen wird -, andere Felder werden nur mit Hinweis versehen, da es "Kann-Felder" sind (z. Bsp. Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht bei geringfügig entlohnt Beschäftigten angehakt, wenn man RV-Schlüssel 6 erfasst).

Im Übrigen werden Sie nur über entsprechende Arbeitsanweisungen (z. Bsp. ProCheck) weiterkommen.

Viele Grüße

T. Reich

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anjuwan
Aufsteiger
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich sowas geahnt.

Schöne Grüße

André Petzke

Cheers
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letzte Antwort am 31.07.2018 10:42:20 von anjuwan
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