Beim Mandanten sind auch die Nachtarbeiter in (Teil) Kurzarbeit, also 1 Woche Kurzarbeit, sonst gearbeitet.
Sie haben ja den gesetzlichen Anspruch auf 25% Nachtzuschlag.
Wie ist es in Lohn und Gehalt zu erfassen, dass der zugrunde liegende Stundenlohn an den Ausfalltagen auf 125% angehoben wird. Ich habe die Kalendererfassung gewählt und finde keine Möglichkeit den Stundenlohn während der Kurzarbeitstage von 15€ auf 18,75€ abzuheben.
Ich freue mich über jede Hilfe. Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit können Sie die Durchschnittsberechnung bei KuG individuell hinterlegen.
Hierzu wählen Sie als Faktorschlüssel einen der Durchschnitte 1 - 13 und erfassen die Anzahl der Monate, aus denen der Durchschnitt ermittelt werden soll, sowie die Monate für den Zeitversatz.
Weitere Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 9234103 - Standardberechnung und individuelle Berechnung für die Ermittlung des Sollentgelts bei Kug erfassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
vielen dank
für diejenigen die die Durchschnittsberechnung nicht durchführen möchten:
MA Stammdaten
Besonderheiten
Kurzarbeit
Eingabe bei Standardberechnung: Faktorschlüssel
Eingaben bei indiv. Berechnung
Vorrangiger Stundenlohn 18,75 (125% des Stundenlohnes von 15€)
und dann funktioniert es.