Hallo zusammen,
aufgrund eines Gerichtsurteils ist einem Mitarbeiter für Dezember 19 und Januar 20 noch Gehalt nachzuzahlen. Der Mitarbeiter ist zum 19.12.2019 abgemeldet worden. Wir haben das Unternehmen jedoch erst seit 2021 in DATEV LuG.
Wie und mit welcher Lohnart muss die Gehaltsnachzahlung geschlüsselt werden?
Wie ist der Mitarbeiter im LuG anzulegen (bisher nur im Altsystem vorhanden).
Aktuell wird vom Programm nur die LSt berechnet, eine Berechnung der SV-Beiträge vollzieht das Programm aktuell nicht. Warum?
Vielen Dank für eure Hilfen.
M. Fehlau
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo M. Fehlau,
die Nachberechnungstiefe von Lohn und Gehalt umfasst das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr. Dementsprechend sind mit Lohn und Gehalt zum aktuellen Zeitpunkt nur die Jahre 2020 und 2021 abrechenbar.
Wird das Unternehmen, wie in Ihrem Fall, erst ab 2021 in Lohn und Gehalt abgerechnet, können auch keine Nachberechnungen mehr auf 2020 durchgeführt werden.
Korrigierte Meldungen für zurückliegende Zeiträume können über sv.net oder ELSTER an die jeweilige Institution übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Heubeck.
Habe nun sv.net bemüht.