Hallo,
wir haben hier einen (Unter-)Mandanten, dessen einziger Mitarbeiter im Mai 20 ausgeschieden ist. Abrechnungsstand ist jetzt 06/20 mit Versendung des Digitalen Lohnnachweises.
Was ist jetzt noch zu tun? Muss jede monatliche Abrechnung/ jeder Monatsabschluss durchgezogen werden?
Oder kann der Mandant so belassen werden? Eventuell Monat hochsetzen?
Es handelt sich NICHT um eine endgültige Betriebsaufgabe.
Unter Abrechnung Monatsabschluss setzt Du ihn einen Monat hoch,
ich nehme alle meine Mandanten, ob sie Personal haben oder nicht, mit.
Hallo,
Sie können den Mandanten direkt auf 12/2020 hochsetzen (Mandantenebene: Extras | Sonderfunktionen | Mandant hochsetzen). Wenn Sie dann den Monatsabschluss 12/2020 machen, werden der digitale Lohnnachweis und auch eine noch (verspätete) eventuell notwendige Lohnsteueranmeldung erstellt.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für die Tipps.
Ich habe den Mandanten jetzt auf 12/20 hochgesetzt und dann den Monat abgeschlossen. Dabei wurde noch die 92er Meldung erstellt. Lohnsteuer & BG etc. war ja vorher schon alles geklärt. Die BG hat die Info "UV06 .. keine neue Einstellung geplant" erhalten.
Und von jetzt ab setze ich einfach immer den Monat hoch (auch eventuell im Dez ohne Monatsabschluss), solange kein neuer Mitarbeiter eintritt. Richtig?
Hallo Herr Petzke,
habe ich Sie richtig verstanden, dass im Zuge des Monatsabschlusses 06/2020 der digitale Teillohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt wurde?
Vorausgesetzt, dass dafür bei dem Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der Registerkarte "Mitgliedschaft" ein Ende der Mitgliedschaft mit dem entsprechenden Meldegrund für Sondertatbestand (z. B. "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellungen geplant (UV06")) hinterlegt wurde.
Gibt es kein Ende der Mitgliedschaft und auch keinen entsprechenden Sondertatbestand und der Monatsabschluss Dezember 2020 wird u. a. wegen einer jährlich abzugebenden Lohnsteuer-Anmeldung, wie von @t_r_ erwähnt, benötigt, kann die Sonderfunktion "Mandant hochsetzen" genutzt werden.
Es kann jedoch auch grundsätzlich empfohlen werden, dass Sie bei einem solchen Sachverhalt "leere" Monatsabschlüsse durchführen bis Sie sich in Ihrem gewünschten Abrechnungsmonat befinden.