Hallo,
kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich bei einem Arbeitnehmer, der die Vorarbeitgeberwerte mit Lohnsteuerbescheinigung nachweist, im Programm Lohn und Gehalt durchführen lassen?
In Dok.-Nr.: 5303318 ist die Vorgehensweise unter 3.1. beschrieben. Aber ein Kontrollkästchen "Voraussetzungen für Lohnsteuerjahresausgleich erfüllt" kann ich nicht finden. Welche Möglichkeit gibt es?
Hallo,
schauen Sie mal in § 42b Abs. 1 S. 1 EStG. Der LSt-Jahresausgleich ist seit 2012 unzulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht durchgehend beschäftigt war.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für den Hinweis.
Mein Problem ist leider noch tiefgründiger ...
Der Arbeitnehmer war durchgehend beschäftigt, anfangs als Azubi, dann als Angestellter. Er wurde jedoch auf 2 Personalnummern abgerechnet, so dass programmseitig der Hinweis zum Ausschluss des Lohnsteuerjahresausgleichs wegen Eintritts kommt.
Kann man den Lohnsteuerjahresausgleich noch irgendwo durch manuelle Eingabe durchführen lassen, da der Grund ja eigentlich nicht zutreffend ist?
Soweit ist weiß funktioniert das nicht. Es wird aber auch ein Wechsel der Personalnummer nicht empfohlen.
Hallo,
wie bereits von T. Reich beschrieben ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durchgehend über eine Personalnummer beschäftigt war.
Eine Prüfung, ob der Arbeitnehmer ggf. über eine weitere Personalnummer bereits abgerechnet wurde, gibt es aktuell nicht.
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG