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LuG: Lohnsteuerbescheinigung erstellen bei unterjähriger Mitarbeiterübernahme

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letzte Antwort am 21.02.2019 16:59:15 von nathaus
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nathaus
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Hallo zusammen,

wir haben zum 01.07.18 zwei Firmen zu einem Unternehmen zusammengeführt, bei der Lohnabrechnung wurden alle Mitarbeiter von der alten Firma bei der übernehmenden Firma manuell eingepflegt.

Nun haben die Mitarbeiter von der alten Firma alle nur eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.07.-31.12.2018 vorliegen. Wie können wir für das erste Halbjahr eine Bescheinigung anstoßen oder am besten eine für das ganze Jahr?

Mit dem Lohnkontovortrag lässt sich leider nicht arbeiten, weil der Mandant für die Monate ja abgerechnet wurde.

Viele Grüße

Fabian Nathaus

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cro
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Hallo,

ich persönlich würde bei der alten Firma Austritte zum 30.06.2018 erfassen. Dann haben Sie LSt-Bescheinigungen komplett für 2018.

Gruß

C. Rohwäder

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nathaus
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Hallo Herr Rohwäder,

das dachte ich auch wäre die einfachste Lösung, jedoch hat unser Steuerberater gesagt dies sei nicht möglich:

"...bei eine Betriebsübernahme werden die Arbeitnehmer nicht
abgemeldet (wie bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses), „lediglich“ der
Inhaber hat gewechselt.

...

Ein Austrittsdatum der Arbeitnehmer zum 01.07.2018 bei xy wäre somit nicht richtig. Von unserer Seite konnte daher keine Lohnsteuerbescheinigung und SV-Meldung erstellt werden."

Deshalb wollte ich hier nun fragen, wie man es technisch lösen kann. Trotzdem vielen Dank für Ihre Hilfe.

Viele Grüße

Fabian Nathaus

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Fabian Nathaus,

bei Ihnen wurden zwei Mandanten zum Juli 2018 zu einem Mandanten zusammengefasst. Für die Mitarbeiter aus der alten Firma wurden die Lohnsteuerbescheinigungen nur für den Zeitraum Juli bis Dezember erstellt.

Sie können in diesem Fall lediglich über den vorherigen Mandanten eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum 01.01.2018 - 30.06.2018 erstellen. Hinterlegen Sie bei den Mitarbeitern das Austrittsdatum 30.06.2018 und führen Sie eine erneute Lohnabrechnung durch.

Die Eingabe von Lohnkontovortragswerten für 01/2018-06/2018 ist nur möglich, wenn dieser Mandant erst seit 07/2018 abgerechnet wird. Ist dies der Fall, dann können Lohnkontovortragswerte für die Monate Januar - Juni pro Mitarbeiter hinterlegt werden. Außerdem ist bei den Mitarbeitern unter Beschäftigung | Zeitraum als Eintrittsdatum das Datum zu hinterlegen, wann der Mitarbeiter tatsächlich in die Firma eingetreten ist.

Alternativ korrigieren Sie die Lohnsteuerbescheinigungen manuell über elster.de.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

nathaus
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Hallo Frau Hien,

vielen Dank für die Auskunft.

Viele Grüße

Fabian Nathaus

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letzte Antwort am 21.02.2019 16:59:15 von nathaus
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