Letztmalige Lohnabrechnung für 07/2023, Hochsetzen bis 12/2023 - Auslösen der Jahreslohnsteueranmeldung.
Nun die erstaunlichen Aussagen der DATEV im "DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung im Dezember 2023":
"Die Daten wurden am 09.01.2024 übermittelt. Dieses Protokoll bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der maschinellen Übermittlung der aufgeführten Daten durch DATEV an die Finanzverwaltung."
Frage 1: Kann DATEV tatsächlich in die Zukunft sehen und weiß am 17.08.2023 schon, dass Daten am 09.01.2024 übermittelt wurden? Ich wusste nicht, dass Zeitreisen mittlerweile möglich sind.
Ich würde mir doch ernstzunehmende Aussagen und einen korrekten Umgang mit "Zeiten" von einer professionellen Software wünschen.
Frage 2: Wenn alle Daten des betreffenden Mandanten in 08/2023 im RZ gelöscht werden (Mandatsbeendigung, Archiv-DVD), wird dann trotzdem die Jahres-Lohnsteueranmeldung durchgeführt. Eigentlich darf ich diese Frage nicht stellen, da diese ja schon am 09.01.2024 übermittelt wurde......
Hallo,
ich gebe Ihnen Recht, Zeitreisen sind nicht möglich. Die bereits für Dezember 2023 erstellte Lohnsteuer-Anmeldung wird erst zum 09. Januar 2024 übermittelt. Wir geben die Schreibweise der Hinweismeldung zur Prüfung weiter.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wurden Daten bereits an das Rechenzentrum gesendet, werden diese bis zum Übermittlungsdatum im Rechenzentrum geparkt und anschließend übermittelt. Die Datenübermittlung findet auch dann statt, wenn die Daten zwischenzeitlich im Rechenzentrum gelöscht werden.