Fehler #LN17304
Die Meldung Krankengeld für den Meldezeitraum ab dem 06.09.2018 konnte nicht erstellt werden, weil vor
dem Beginn der Erkrankung (bis zum 25.07.2018) kein Entgelt abgerechnet wurde. Ein etwaiges Ende einer
Elternzeit wird in der Meldungserstellung wie ein Eintritt behandelt.
» Rechnen Sie zuerst den Vormonat ab bzw. geben Sie die abgerechneten Werte (Lohnkonto und Statistik) bei
einem Systemwechsel in den Vortragswerten ein.
Mein Problem:
Arbeitnehmer Fehlzeit 28.06.2018 bis 25.07.2018 EK Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung, danach vom 28.07.2018-05.09.2018 Krank mit Lohnfortzahlung. Da er weiterhin krank ist, habe ich ab dem 06.09.2018 nun Krank mit Krankengeldbezug im Kalender eingetragen.
Nun erhalte ich die obige (nicht wirklich passende) Meldung mit nicht durchführbaren Hilfe-Anleitungen. Weder Elternzeitende noch Systemwechsel liegen vor und bei einem Versuch der Eintragung der Werte (Lohnkonto und Statistik) erhalte ich immer den Hinweis: Der Monat muss vor dem ersten Abrechnungsmonat des Mandanten liegen 😞 ....
Was mache ich falsch bzw. wie kriege ich die EEL-Meldung raus?
Hallo,
kann leider mit der Fehlermeldung nix anfangen. Aber bitte prüfen ob es hilft, wenn Sie beim AN bei Bezüge/Abzüge ganz unten das -vereinbarte Arbeitsentgelt- (für EEL-Leistungen) ab Juni hintertlegen.
Gruß
C. Rohwäder
Der Tipp hat leider nicht geklappt ...
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit in den Bewegungsdaten | Krankheitszeiten im Register Arbeitsentgelt den Haken bei
„Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung (Eingabefelder werden aktiviert)“ zu setzen.
Anschließend erfassen Sie die Daten der 3 letzten Zeiträume und das entsprechende laufende Brutto dieser Monate.
Wird erneut keine Entgeltbescheinigung erstellt, empfehle ich Kontakt zu uns, damit wir die Daten prüfen können.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG