Hallo,
ich habe ein Problem mit der Erfassung der Kurzarbeit von Gehaltsempfängern. Diese haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. Die MA arbeiten im Restaurant nach einem wöchentlichen Dienstplan, d.h. jede Woche anders. Wenn ich die AZ auf 7 Tage die Woche verteile (5,71 h täglich), errechnet das Programm für Mai eine Soll-AZ von 177,16 Std. Gehe ich von 21 AT aus, sind es 168 Soll-Std. - und dann gibt es da ja noch die durchschnittliche AZ von 173,33 Std. Welche Soll-AZ für die Kurzarbeit ist richtig?
Als Umrechnungsformeln habe ich hinterlegt:
1. Betrag * zu bezahlende Kalendertage / tatsächl. Tage
2. Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)
Vielen Dank und Grüße aus dem Norden!
kfry
40 Std. x 13 Wo / 3 Monate = 173,33 ist die Monatsgrundlage. Da KUG aber nach Arbeitstagen rechnet, sind 31 x 5,71 =177,?? Std. richtig.
Genau da bin ich mir nicht sicher, ob das so gerechnet werden kann. Ich habe ja die AZ nur auf 7 Tage verteilt, damit ich jeden Wochentag im Kalendarium als Arbeitstag nutzen kann. Der MA arbeitet ja trotzdem nur an 5 Tagen in der Woche - halt nur jede Woche anders.
Mache ich auch so. Aber der tatsächliche Stundenzettel sollte Ihnen, innerhalb des KUG-Korrekturzeitraums von drei Monaten, vorliegen. Den will im Falle einer Prüfung auch die Arbeitsagentur zwingend sehen.