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LuG KUG Ausfallschlüssel ES

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letzte Antwort am 18.05.2020 09:46:46 von TN
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TN
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Hallo Allerseits,

 

könnte mir vielleicht jemand sagen, in welchem Dokument ich mehr über den Ausfallschlüssel ES finden kann?

 

Stichwörter: Kündigung während KUG, LFZ in Höhe KUG ohne Erstattung, dazugehörige Ausfallschlüssel bei Krankheit unter Kündigung im KUG-Zeitraum...

 

Habt schon mal vielen Dank vorab - zunächst hat meine Suche leider kaum etwas erbracht 😞

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,


hier ein Auszug aus „Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 01.05.2020:

 

image.png

 

Wurde einem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt, so besteht fortan kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.


In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Möglichkeit das Gehalt weiterzuzahlen oder „Entgelt in Höhe von Kurzarbeitergeld (Kug) mit dem Ausfallschlüssel ES „Entgelt in Höhe von Kug (SV durch AN und AG)“ abzurechnen. Hierbei handelt es sich um keine Lohnersatzleistung, sondern um ein vom Arbeitgeber gewährtes Entgelt (st- und sv-pflichtig) in Höhe von Kurzarbeitergeld (Kug). Hierfür erfolgt keine Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.


Zur Klärung von rechtlichen Fragen hinsichtlich dessen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.


Wird der Ausfallschlüssel ES „Entgelt in Höhe von Kug (SV durch AN und AG)“ im Kalender gebucht, erfolgt automatisch die Berechnung und der Ausweis der Lohnart 5060 „Entgelt in Höhe Kug/Saison-Kug“ auf der Brutto/Netto-Auswertung.


Eine entsprechende Information werden wir in unsere Dokumente zum Thema Kurzarbeit aufnehmen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

TN
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Vielen Dank für den Link zum BMS-Dokument und Ihre Antwort!

Zur Sicherheit möchte ich die entsprechenden Ausfallschlüssel noch einmal erfragen: Kündigung im April zum 31.05.20:

AN krank ab 01.05.20

KU 50%

01.05.20 KG/4:00/0,5 + K/4:00/0,5 oder da ohne Erstattung KUG KF/8:00/1,0? Allerdings wäre dann die LFZ für F nicht in Höhe KUG

ab 02.05.20 WK/4:00/0,5 + K/4:00/0,5 oder da ohne Erstattung KUG KG (passt eigentlich nicht) oder K (passt eigentlich auch nicht 8:00/1,0

nach Ende Krankheit ES/4:00/0,5 + 1/4:00/0,5?

Besondere Schwierigkeit bereitet mir wieder der Feiertag mit Krankheit in Teil-KU, sorry dafür.

Das KUG-Dokument erwarte ich mit Spannung 🙂

Einen schönen Start in die Woche!

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wurde dem Arbeitgeber während dem Gewährungszeitraum Kug gekündigt, so besteht, wie bereits erklärt, fortan kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. 


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als DATEV Ihnen die Eingaben in der Kalendererfassung nicht vorgeben können. Die Eingaben obliegen hier der lohnverantwortlichen Abrechnungsstelle. 


Da es sich hierbei um rechtlich relevante Auskünfte für die korrekte Erstellung der Lohnabrechnung handelt, wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen an die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit.


Die Ausfalltatbestände werden uns von den Spitzenverbänden der deutschen Krankenkasse vorgegeben. Welcher der richtige Ausfallschlüssel für konkrete Sachverhalte ist, muss rechtlich beurteilt werden. 


Ihre Erfassungsvorschläge sind programmtechnisch möglich. Welche Erfassung korrekt ist, klären Sie bitte mit den zuständigen Behörden bzw. Krankenkassen. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Viele Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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TN
Fachmann
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Vielen Dank für Ihre Antwort - eine Antwort aus der rechtlichen Perspektive habe ich nicht erwartet 🙂 Mir ging es lediglich um die technische Umsetzung:) Krankenkassen und Arbeitsagenturen waren dazu bisher leider wenig hilfreich - so denn unsere Fragen überhaupt verstanden wurden.

Einen schönen Start in die Woche 🙂

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letzte Antwort am 18.05.2020 09:46:46 von TN
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