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LuG: Insolvenzverfahren / Verbraucherinsolvenz hier: Anforderung der Verdienstbescheinigung

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letzte Antwort am 08.07.2020 12:19:41 von Darlene_Pfahler
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tgladis
Beginner
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Hallo Liebe Gemeinde,

 

im Zuge der bei uns (leider) immer häufiger vorkommenden Verbraucherinsolvenzen unserer Mitarbeiter wird seitens der Treuhänder / Insolvenzverwalter vermehrt die regelmäßige Zusendung der zukünftig entstehenden Verdienstbescheinigungen / Lohnabrechnungen von uns als Drittschuldner angefordert.

Die Zusendung der vergangenen Zeiträume wird im Zuge der Drittschuldnererklärung vorgenommen.

 

Da mir bis dato kein automatisiertes Verfahren bekannt ist (wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab) verweise ich diesbezüglich immer auf den Schuldner und bitte um Aufforderung der Zusendung durch diesen.

 

Die zeitliche Investition von Dutzenden zu separierenden Abrechnungen und der Versand an unterschiedlichste Empfänger (per E-Mail, per Post, per Fax) ist für uns nicht umsetzbar.

Ob wir hier rein rechtlich dennoch dazu verpflichtet wären, kann ich nicht beurteilen, ich hoffe jedoch, dass der Drittschuldner hier nicht dazu verpflichtet und bei Nichtausführung angreifbar ist.

 

Grundsätzlich stellen wir unseren Mitarbeitern die Lohnabrechnungen über den Auftragsversand Service von DATEV zur Verfügung.

 

Gibt es in LuG eine Möglichkeit, dass neben dem Versand der Verdienstbescheinigung an den Arbeitnehmer zusätzlich ein weiterer Versand (in unserem Fall an den Insolvenzverwalter) eingestellt werden kann?

 

@DATEV-Support:

Prinzipiell werden bei jeder Pfändung die Kontaktdaten (Name und Adresse) des Zahlungsempfängers eingetragen.

Ein Auswahlfeld "Kopie der Verdienstbescheinigung an Zahlungsempfänger zustellen" wäre hier von großem Vorteil.

 

Vielen Dank vorab für sämtliche Unterstützung

Viele Grüße

 

 

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
490 Mal angesehen

Hallo,

 

leider häuft sich auch bei uns, dass Gläubiger eine Kopie der Abrechnung haben wollen.

 

Nach meiner Kenntnis müssen Sie die alten Abrechnungen an den Schuldner nicht raus geben, da diese bereits ausgefertigt und an den Arbeitnehmer weiter gegeben wurden.

 

Problematischer sieht es für die Zukunft aus, da wohl der Anspruch auf die Abrechnung pfändbar ist. Wir erklären in der Drittschuldnererklärung, dass die Abrechnung an den Schuldner ausgehändigt wird und verweisen den Gläubiger an den Schuldner. Gleichzeitig bitten wir um Mitteilung, falls der Gläubiger trotzdem die Abrechnung möchte. Bisher haben wir nie eine entsprechende Rückmeldung erhalten.

 

Allerdings weisen wir unsere Mandanten auch darauf hin, dass diese den betreffenden Mitarbeiter informieren sollen und dieser dem Gläubiger doch monatliche die Abrechnung zukommen lassen soll.

 

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
464 Mal angesehen

Hallo, 

 

mit dem Auftragsversand der DATEV können derzeit Auswertungen an die Kanzlei, den Mandanten oder die Mitarbeiter versendet werden. Eine individuelle Anlage einer Adresse für einen weiterführenden Versand ist nur durch das Hinterlegen einer abweichende Adresse/Versandanschrift möglich.


Gehen Sie hierzu in die Mandantendaten l Auswertungen l Auftragsversand und hinterlegen Sie in der Gruppe "Abweichende Versandanschrift" den Haken bei "Abweichende Versandanschrift verwenden". Im Anschluss können Sie die Adresse usw. hinterlegen.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Auswertungen auf der Mandantenebene über Mandant | Ausgeben als PDF- oder Excel-Datei zu exportieren und diese z.B. dem Insolvenzverwalter zur Verfügung zu stellen. 

 

Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tgladis
Beginner
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Nachricht 4 von 5
444 Mal angesehen

Hallo Frau Heubeck,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Für wie viele unterschiedliche "Abweichende Versandanschriften" kann ich dieses umsetzen?

 

Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich hier eine (=1) abweichende Anschrift hinterlegen, die dann separat Post bekommen kann, sofern ich die Ausgabe so steuere.

 

Wenn ich nur einen einzigen Gläubiger bedienen müsste, wäre das durchaus eine Option, hilft aber bei der Masse keinen Schritt weiter.

 

 

Vielen Dank und Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
424 Mal angesehen

Hallo,


aktuell kann in Lohn und Gehalt nur eine abweichende Versandanschrift hinterlegt werden.


Wenn für verschiedene Gläubiger die Verdienstbescheinigung von Mitarbeitern auszuhändigen ist, lässt sich dies aktuell nur über die bereits von @Selina_Heubeck geschilderte Alternativmethode umsetzen.


Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.07.2020 12:19:41 von Darlene_Pfahler
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