Liebe Community,
bei der letzten Gehaltsabrechnung in LuG habe ich für mehrere privat versicherte Arbeitnehmer folgenden Hinweis erhalten:
Hinweis #LN12434
Der im Monat 07/2021 abgerechnete Zuschuss zur privaten KV in Höhe von xx Euro übersteigt den maximal in dem Monat möglichen Betrag in Höhe von xx Euro. Dies ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn durch einen Einmalbezug ein höherer Zuschuss gezahlt werden kann.
> Überprüfen Sie Ihre Eingaben und korrigieren Sie ggf. den eingegebenen Zuschuss - oder berechnen Sie den Zuschuss besser gleich automatisch.
Den gleichen Hinweis gab es auch für den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung.
Wir befinden uns seit weit über einem Jahr in Kurzarbeit (den Hinweis habe ich zum ersten Mal erhalten) und ich habe keinen Einmalbezug abgerechnet.
Ich habe dazu verschiedene Dokumente und die Community-Beiträge durchsucht, komme aber nicht drauf, was hier nicht stimmen könnte bzw. was ich unternehmen muss.
Meine letzte Hoffnung ist, dass es evtl. mit dem Service Release 11.66 zu tun hat.
Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Zunächst wüsste ich gern, ob es in der Info-Datenbank ein Dokument gibt, in dem die Hinweis- und Fehlermeldungen aufgeführt und ggf. auch näher erklärt werden? Das hätte ich schon des Öfteren gebraucht und würde es als sehr hilfreich empfinden, bin aber leider noch nicht fündig geworden.
Dann die Frage, was mit "oder berechnen Sie den Zuschuss gleich automatisch" gemeint ist? Eigentlich lasse ich den Zuschuss automatisch berechnen, aber vielleicht gibt es hinsichtlich der Abrechnung von KUG noch etwas anderes einzustellen/ zu beachten?
Und die dritte Frage ist, ob der Hinweis was mit der Abrechnung des KUG zu tun hat? Während Kurzarbeit übernimmt ja der Arbeitgeber höhere Zuschüsse als gewöhnlich. Wie berechnet Datev denn den maximal zulässigen Höchstbetrag? Auch anhand der aufgeführten Beträge kann ich nicht nachvollziehen, wie die Meldung zustande kommt bzw. warum jetzt und in den Vormonaten nicht. Dem Dokument 5300061 habe ich entnommen, dass der Arbeitgeber Beziehern von KUG den vollen Beitrag zur Krankenversicherung als Zuschuss zu zahlen hat und die Arbeitgeberzuschüsse während Kurzarbeit in voller Höhe steuerfrei bleiben. Daran kann es also auch nicht liegen.
Hat der Hinweis in diesem Zusammenhang vielleicht gar keine Auswirkung und bedeutete nur unter Normalumständen, dass der übersteigende Betrag nicht mehr steuerfrei ist?
Fragen über Fragen.....ich würde mich sehr freuen, wenn jemand die Antworten weiß und sie mit mir teilt. 🙂
Herzlichen Dank für eure Mühe und Unterstützung!
Liebe Grüße
Roxana
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Roxana,
die Hinweismeldung #LN12434 dürfte nur bei privat versicherten Arbeitnehmern erscheinen, die unständig beschäftigt sind und der AG-Zuschuss zur privaten KV/PV manuell eingegeben wurde.
In diesem Fall kann die Hinweismeldung ignoriert werden, es besteht kein Handlungsbedarf. Die Ausgabe der Hinweismeldung bei anderen Sachverhalten wird voraussichtlich mit der Lohn und Gehalt Version 11.75 im Oktober 2021 korrigiert.
Da dieser Sachverhalt erstmals in dieser Woche aufgetreten und an uns kommuniziert wurde, wurde er noch in keinem Dokument aufgenommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hallo Matthias,
lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung! Nun brauche ich mir nicht länger den Kopf zerbrechen. 😉
Liebe Grüße
Roxana