Hallo,
wir wurden von der Deutschen Rentenversicherung um die "Abgabe einer maschinellen Gesonderten Meldung (Meldung nach der DEÜV mit Abgabegrund 04, vergleiche §§ 12 Absatz 5, 38 Absatz 3 DEÜV in Verbindung mit § 194 SGB VI)" gebeten.
Diese muss abgegeben werden, wenn beitragspflichtige Einnahmen bei Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld u. a. bescheinigt werden sollen.
Den Abgabegrund 04 kenne ich nicht; wird meines Wissens auch nicht in SV.Net angeboten.
Wie kann ich in Lohn und Gehalt diese Meldung erzeugen?
Mit freundlichen Grüßen
Boris Haskanli
Eigentlich müsste die "richtige" Meldung automatisch erzeugt werden, wenn die beitragspflichtige Einnahme im Bereich Krankheitszeiten hinterlegt wurde:
Vermutlich handelt es sich um die 57er oder die 54er Meldung und 04 könnte einfach ein Tippfehler sein?
Ich würde sicherheitshalber mit der Krankenkasse telefonieren.
Danke,
die Mitarbeiterin war ausgeschieden und bis zum Austrittsdatum krank, wahrscheinlich auch darüber hinaus. Die Anforderung einer Entgeltbescheinigung durch den Rentenversicherungsträger sieht anders aus, als das, was uns vorliegt.
Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung stellte sich heraus, dass das Anschreiben nicht an den Arbeitgeber, sondern wohl an die Krankenkasse hätte gehen sollen...