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LuG Erst GfB, dann Teilzeit befristet, im Anschluss wieder GfB.

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letzte Antwort am 28.04.2016 14:35:05 von t_r_
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manud
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Hallo Zusammen,

ich habe einen Mitarbeiter, der seit 2 Jahren GfB ist. Jetzt fängt er für zwei Monate als Teilzeitbeschäftigter an (benötigt noch zwei Monate für die Rente). Im Anschluss arbeitet er dann wieder als GfB.

Lege ich für den MA jeweils eine neue Mitarbeiternummer an?

Muss ich noch irgendwas Besonderes beachten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Gruß

Manuela

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

Sie können über die gleiche Personalnummer für den Minijob und die sv-pflichtige Beschäftigung abrechnen.

Viele Grüße

T. Reich

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manud
Beginner
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Hallo Herr Reich,

kann ich auch für die Teilzeitbeschäftigung eine neue Nummer anlegen und für die anschließende GfB Tätigkeit wieder die alte Nummer aktivieren?

Wir sind sofortmeldepflichtig.

Gruß

Manuela

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

der Wechsel zur Teilzeitbeschäftigung und zrk. müsste über die DEÜV-Schlüssel 12/32 gemeldet werden.

Der Wechsel zu einer anderen Personalnummer funktioniert über die Mitarbeiterübersicht:

Mitarbeiter auswählen - kopieren - im Fenster erweitert auswählen - Art der Kopie - "Wechsel des BGS mit GdA 32/12 ..." auswählen und Mitarbeiter kopieren. Damit kriegen Sie die erste Wechselmeldung hin. Wenn Sie, nachdem Sie kopieren ausgewählt haben, den Button Hilfe drücken, dann finden Sie Erläuterungen zu den unterschiedlichen Kopiermöglichkeiten von Mitarbeiterstammdaten. Dort wird Ihnen auch genau erläutert, wie der Sachverhalt abzuwickeln ist.

Wenn Sie jedoch zurück auf die alte Personalnummer nach der Teilzeitbeschäftigung möchten, dann ist mir leider keine Möglichkeit bekannt, wie Sie die richtigen Meldeschlüssel erzeugen können. Meiner Ansicht nach können Sie dann nur mit einer Abmeldung Grund 30 und einer Anmeldung Grund 10 arbeiten. In diesem Fall würde ich auch mit der Wiederanmeldung als Minijobber eine Sofortmeldung erzeugen.

Gruß

T. Reich

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letzte Antwort am 28.04.2016 14:35:05 von t_r_
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