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LuG- Durchschnittsspeicher korrekt aber auf Abrechnung nicht

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letzte Antwort am 11.02.2019 11:03:15 von Lara_Hien
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dieela
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

zur einleitenden Erklärung :

Gehaltsempfänger auf Basis 40-Std. bei 5 Arbeitstagen/ Woche erhält 2.700,00 € Brutto ( entspricht einem Std.-Lohn von 15,58 € )

mit regelnmäßigen Schichtzulagen, Nachtzuschläge etc.

Nachdem ich es nun, Dank der vielen Hinweise hier zum Thema Durchschnittberrechnung, geschafft habe das bei einem Mitarbeiter der Durchschnittsspeicher auch entsprechend korrekt befüllt wird, erscheint allerdings genau dieser korrekte Wert nicht auf der Abrechnung für den abzurechnenden Monat 02/2019.

Durchschnittsspreicher.jpg

Abrechnung.jpg

Mir ist diese Differenz von 6.37 € absolut unklar, ich kann das nicht nachvollziehen. > gelöst, siehe weiter unten

Unbenannt-3.JPG

ERGÄNZUNG :

Und nun bin ich vollkommen ratlos ....

Ich hab das Spielchen mal mit der Lohnart für Urlaub ( LA1631 ) durchgespielt und siehe da .....

da wird der korrekte Wert aus dem Durchschnittsspeicher genommen .... ???

urlaub.JPG

LÖSUNG :

Nach genauerem Hinsehen habe ich den Fehler gefunden in Bezug auf den unterschiedlichen Tageslohnwert....

der Zeitversatz in der Lohnart war nicht identisch angegeben.

Aber trotzdem :

Dazu stellt sich mir dann noch folgende Frage :

Dürfte eigentlich nicht nur der Differenzbetrag zwischen Durchschnitts- Std.lohn abzüglich Std.-Lohn für die LFZ bzw.

den Urlaubslohn auf der Abrechnung erscheinen da ja das Gehalt sowieso in die LFZ bzw. in den Urlaubslohn einfließt

( also auch ohne Durchschnitt da fester monatlicher Bestandteil ) ?

In dem Durchschnitt ist ja, nach meinem Verständnis, auch das Gehalt ( LA 2000 ) der letzten drei Monate enthalten.

Wenn nun ein Tag LFZ oder Urlaub ( LA 1661 bzw. LA 1631 inkl. der vergangenen Zuschläge ) für den aktuellen Monat erfasst wird und zuzüglich das laufende Gehalt, wird doch das Gehalt für einen Tag zusätzlich mehr gezahlt, wie in den

Bildern angezeigt.

Wenn ich nun in den Bewegungsdaten das Gehalt um 90,00 € kürze ( 2.700 € / 30 Tage ) verringert sich allerdings auch der Wert aus dem Durchschnittsspreicher - warum auch immer ?

Was muss ich evtl. noch berücksichtigen bzw. wo ist mein Denkfehler ???

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Tags (1)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1071 Mal angesehen

Hallo,

bei Gehaltsbeziehern macht es meiner Ansicht nach keinen Sinn das Gehalt mit in den Durchschnittsspeicher einzubeziehen. Ich würde für die Berücksichtigung von Zuschlägen etc. bei der Efz auch nur diese Zuschläge in den Durchschnittsspeicher einfließen lassen. Dann würden Sie automatisch nur die Zuschläge bei Krankheit berücksichtigt bekommen.

Wie Sie schon richtig feststellten, die Entgeltfortzahlung für das Gehalt ist im Festgehalt bereits enthalten.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1071 Mal angesehen

Hallo,

die Lohnart 2000 Gehalt ist standardmäßig für den Durschnitt 1 nicht vorbelegt und fließt somit im Normalfall nicht in den Durchschnittspeicher 1.

Auf dem Screenshot für den Durschnitt 1 ist zu erkennen, dass die Lohnart 2000 Gehalt bei Ihnen in den Durschnitt 1 einfließt.  

Prüfen Sie die Einstellung auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten bei der Lohnart 2000 in der Registerkarte „Durchschnitte“.

Wenn Sie das Gehalt kürzen, verändert sich dadurch auch die Berechnung des Durschnittes 1, da die Lohnart 2000 bei Ihrem Durschnitt 1 mit einfließt.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 11.02.2019 11:03:15 von Lara_Hien
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