Hallo,
ein Beschäftigter befindet sich in Altersteilzeit (Blockmodell) und wechselt nun von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase.
Der Aufbau des Wertguthabens erfolgte in LuG bislang über die Lohnart 4460.
Was muss ich nun tun, damit dass der Abbau des Wertguthabens zukünftig auch auf der Lohnaabrechnung ausgewiesen wird.
Die Hilfethemen beziehen sich leider alle auf die Arbeitsphase.
Hallo,
gehen Sie bitte ab Beginn der Freistellungsphase wie folgt vor:
1. Erfassen Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Wertguthaben im Feld "Zur Freistellung:" als Beginn den ersten Monat der Freistellung. Ein Ende-Datum können Sie hier auch bereits hinterlegen. Ein "Abgebaut ab"-Datum wird nicht erfasst, da es sich bei Ihrem Sachverhalt nicht um einen Störfall handelt.
2. Hinterlegen Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge für die Lohnart 4460 eine neue Historie mit Beginn der Freistellung und 0,00 €.
Lohn und Gehalt baut das Wertguthaben anhand aller abgerechneten SV-pflichtigen Entgeltbestandteile automatisch ab. Den Abbau können Sie anhand der Mitarbeiterauswertung "Aufstellung Wertguthaben" nachvollziehen.
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Der Wertguthabenabbau muss dem Beschäftigten auf der Lohnabrechnung also nicht angezeigt werden?
Hallo,
richtig, es ist nicht erforderlich den Abbau des Wertguthaben auf der Brutto-Netto Abrechnung explizit auszuweisen.