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LuG: Adressdaten Betriebsnummern-Service Bundesagentur für Arbeit - Probleme!

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letzte Antwort am 18.02.2021 20:08:42 von t_r_
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Gelöschter Nutzer
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Nachweislich des Protokolls zur Betriebsdatenpflege wurden die neuen Stammdaten des Unternehmens an die Bundesagentur für Arbeit gesendet (10/2020).

 

Jetzt meldet sich die Minjobzentrale und behauptet, dass die Daten immer noch falsch sind (die alten Daten), man könne ganz aktuell auf die Daten zugre

 

Ich kann nichts finden, wo man mal die Bundesagentur zur Klärung anrufen kann, die Minijobzentrale kann (will) an dieser Stelle nicht weiterhelfen.

 

Wer hat eine Idee? 

 

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

nutzen Sie den Betriebsnummernservice der Agentur für Arbeit:

 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

 

In der Regel sind die freundlich und schnell.

 

Viele Grüße

T. Reich

Gelöschter Nutzer
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Na ja, da haben wir natürlich auch geguckt, eine Telefonnummer aber nicht gefunden! Die Dienststelle "vor Ort" war zwar freundlich, von Datenübermittlung hatten die aber keine Ahnung und wussten auch nicht, ob unser "fernmündlicher" Antrag auf Änderung der Daten akzeptiert wird (Hauptverwaltung hierzu sitzt in Saarbrücken).

 

Dummerweise ist die (vorgebliche) Nichtpflege der Stammdaten auch noch bußgeldbewehrt.....

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HJansen
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

ich nehme grundsätzlich Kontakt via E-Mail auf: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Das funktioniert bisher sehr gut und die Reaktionszeiten der Betriebsnummernstelle sind aus

meiner Erfahrung heraus sehr zügig. Auf meine Mails wurde bisher immer telefonisch geantwortet.

Unklare Sachverhalte konnten dabei schnell gelöst werden.

 

Beste Grüße,

HJansen

t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
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Wir wählen in der Regel auch die E-Mail-Korrespondenz mit dem Betriebsnummernservice und haben nur positive Erfahrungen mit der Reaktionszeit, ob schriftlich oder auch telefonisch seitens den dort tätigen Mitarbeitern.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

Dummerweise ist die (vorgebliche) Nichtpflege der Stammdaten auch noch bußgeldbewehrt.....


Dafür haben Sie ja noch das Protokoll, dass Sie übermittelt haben. Also wäre es dann eher technisches Versagen...

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letzte Antwort am 18.02.2021 20:08:42 von t_r_
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