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LuG AVWL über bAV auszahlen

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letzte Antwort am 19.12.2022 15:29:16 von zwilling
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t_schlicht
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter von uns stellt mich vor Herausforderungen bei dem ich bitte Schwarmwissen benötige.

 

Er möchte seine bAV welche aktuell mit € 87,46 von ihm und € 15,44 vom AG (AG Pflichtanteil) finanziert wird umstellen.

Es sollen zukünftig € 47,46 als bAV von ihm kommen, € 15,44 AG Pflichtanteil und € 40,00 AVWL auch seitens des AG finanziert werden.

 

In welcher Maske muss ich das eintragen?

 

Ich habe aktuell unter Betriebliche Altersvorsorge > Direktversicherung drei Verträge als Versuch angelegt. in Vertrag 1 wurde von mir der Eigenanteil (Lohnart 3040 + 4720) hinterlegt, in Vertrag 2 habe ich den AG Pflichtanteil (Lohnart 4700) hinterlegt und in Vertrag 3 unter dem Reiter Beiträge > Steuer- und SV-pflichtiger Betrag die € 40,00 (Lohnart 4810). In Vertrag 3 unter dem Reiter Allgemeine Daten habe ich zudem den Haken AVWL aktiviert.

 

Ich komme jedoch auf andere Gesamt-Brutto und Netto Werte wie das Beispiel von der Versicherung. (Beispiele siehe Anhang). Mir erscheint der Nettoabzug in dem Versicherungsbeispiel auch nicht korrekt, hier werden € 102,90 abgezogen, jedoch wird doch normalerweise der AG Pflichtanteil nicht mit abgezogen. Und wie verhält es sich dann mit dem Abzug von der AVWL?

 

Vielen Dank für die Hilfe (gerne auch Hinweise in welcher Maske gearbeitet werden muss).

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
614 Mal angesehen

Hallo, 

 

grundsätzlich können folgende AVWL-Verträge in den Erfassungsmasken zur betrieblichen Altersvorsorge hinterlegt werden:

 

  • nach § 10a EStG (Riester-Rente)
  • nach § 3 Nr. 63 EStG
  • in Form einer Betriebsrente auf Basis einer Betriebsvereinbarung (siehe Direktzusage/Unterstützungskasse)

Arbeitgeberfinanzierte steuer- und SV-pflichtige Leistungen, erfassen Sie als VWL-Vertrag.

 

Für Ihren Sachverhalt müssen in Lohn und Gehalt mehrere Verträge angelegt werden. Allerdings können wir anhand Ihrer Schilderungen nicht nachvollziehen, ob die Verträge mit den entsprechenden Lohnarten und Beträgen korrekt angelegt sind. Bitte setzen Sie sich daher über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen können.  

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
602 Mal angesehen

Wir haben das genauso,

allerdings mit dem Unterschied, dass wir als AVWL nur den Mindestsatz von 6,65€ haben.

Inkl. 15% Pflichtzuschuss macht das 7,65€, die wir im Reiter Beiträge unter "steuerfreier Betrag" mit Lohnart 4700 eingetragen haben.

Bei den allgemeinen Daten wurden sie auch als AVWL gekennzeichnet.

 

VG

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letzte Antwort am 19.12.2022 15:29:16 von zwilling
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