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LuG - A1 Bescheinigung nach abgelehnter Ausnahmevereinbarung

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letzte Antwort am 02.06.2021 09:05:30 von Matthias_Platz
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Anjuli
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

für einen Mitarbeiter ist eine von uns gestellter Antrag auf Ausnahmevereinbarung abgelehnt worden, da der Zeitraum unter 24 Monaten liegt und die Zuständigkeit somit bei der Krankenkasse.

 

Jetzt möchte ich für einen Teilzeitraum eine A1-Bescheinigung beantragen, bekomme jedoch die Fehlermeldung, dass für diesen Zeitraum bereits ein Antrag vorliegt und ich doch bitte meine Angaben korrigieren mag.

 

Muss ich den Antrag auf Ausnahmevereinbarung erst stornieren, obwohl dieser bereits abgelehnt wurde, bevor ich eine A1-Bescheinigung beantragen kann?

 

Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung.

 

Viele Grüße

 

Anjuli

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
186 Mal angesehen

Hallo,

 


Ihre Annahme ist richtig. Um eine erneute Ausnahmevereinbarung über einen Teilzeitraum zu erstellen, muss der bereits gesendete Antrag erst storniert werden. Dadurch wird der gespeicherte Zeitraum aufgehoben. Nach der erfolgreichen Stornierung kann dann wieder ein erneuter Ausnahmeantrag gestellt werden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.06.2021 09:05:30 von Matthias_Platz
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