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LuG- 2 Arbeitgeber, gleicher AN in beiden Unternehmen beschäftigt, FA will nur 1 Steuernummer zur LSt erteilen

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letzte Antwort am 27.09.2019 14:55:53 von Selina_Heubeck
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mstein
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Hallo,

wir haben ein Probelm, vielleicht kennt ja jemand eine sinnvolle Lösung:

Eine GbR (personenidentisch) hat sowohl einen Gewerbebetrieb als auch Selbständige Einkünfte.

1 AN soll in beiden Unternehmen Entgelt beziehen.

Die Rentenversicherung teilte nach der letzten Prüfung mit, dass es sich im SV-rechtlichen Sinn um 1

Unternehmen handelt und die Beiträge konsolidiert werden müssen (kein Minijob beim 2. AG möglich).

Für die Lohnsteuer will das FA keine weitere Steuernummer erteilen, d.h. beide Unternehmen müssten

eine konsolidierte Lohnsteueranmeldung abgeben. Technisch ja auch kein Problem bei der Datev.

Wenn es aber auch LSt-technisch der gleiche AG ist, welche Lohnsteuerklasse verwende ich im

2. Unternehmen ?  Klasse 6 ? Oder kann ich auch die 1 oder 4 verwenden ? ELSTAM wird ja nur 1x

die günstige Lohnsteuerklasse an 1 AG melden....

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
111 Mal angesehen

Hallo,

in Lohn und Gehalt werden Ihnen grundsätzlich die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das elektronische Verfahren (ELStAM-Verfahren) von der Finanzverwaltung bereitgestellt. Mit der Abrechnung wird der Lohnsteuerabzug durchgeführt, für den die abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale angewendet werden. Dementsprechend erhalten Sie von der Finanzverwaltung die Rückmeldung, welche Steuerklasse verwendet werden muss.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung Ihres Sachverhalts mit dem Finanzamt in Verbindung.

Weitere Informationen zum ELStAM Verfahren finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1070415 - Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren .

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.09.2019 14:55:53 von Selina_Heubeck
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