Hallo,
wir haben ein Probelm, vielleicht kennt ja jemand eine sinnvolle Lösung:
Eine GbR (personenidentisch) hat sowohl einen Gewerbebetrieb als auch Selbständige Einkünfte.
1 AN soll in beiden Unternehmen Entgelt beziehen.
Die Rentenversicherung teilte nach der letzten Prüfung mit, dass es sich im SV-rechtlichen Sinn um 1
Unternehmen handelt und die Beiträge konsolidiert werden müssen (kein Minijob beim 2. AG möglich).
Für die Lohnsteuer will das FA keine weitere Steuernummer erteilen, d.h. beide Unternehmen müssten
eine konsolidierte Lohnsteueranmeldung abgeben. Technisch ja auch kein Problem bei der Datev.
Wenn es aber auch LSt-technisch der gleiche AG ist, welche Lohnsteuerklasse verwende ich im
2. Unternehmen ? Klasse 6 ? Oder kann ich auch die 1 oder 4 verwenden ? ELSTAM wird ja nur 1x
die günstige Lohnsteuerklasse an 1 AG melden....
Hallo,
in Lohn und Gehalt werden Ihnen grundsätzlich die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das elektronische Verfahren (ELStAM-Verfahren) von der Finanzverwaltung bereitgestellt. Mit der Abrechnung wird der Lohnsteuerabzug durchgeführt, für den die abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale angewendet werden. Dementsprechend erhalten Sie von der Finanzverwaltung die Rückmeldung, welche Steuerklasse verwendet werden muss.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung Ihres Sachverhalts mit dem Finanzamt in Verbindung.
Weitere Informationen zum ELStAM Verfahren finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1070415 - Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren .
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG