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Lohnzahlung mit Übernahme Steuern/Beiträge

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letzte Antwort am 27.04.2023 08:50:10 von Sailor
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findus
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo!

 

Da mein letzter Beitrag nicht weiter kommentiert wurde habe ich eine andere Frage.

 

Da ich zu dem Ergebnis komme, daß die Skireise wohl nicht mit 30% pauschal versteuert werden kann,

würde ich es normal steuer- und soz.vers.pflichtig abrechnen.

 

Allerdings soll der Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen (steuer +soz.vers.)

 

Gibt es hier bestimmte Lohnarten? Habe bisher nichts gefunden...

 

Danke im voraus!

 

Micha

gnoll
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
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Guten Tag,

 

da bietet sich die Stammlohnart 230 an.

 

Sonnige Grüße

 

G.

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
476 Mal angesehen

Super. 

 

Danke!

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
468 Mal angesehen

Hallo noch einmal,

 

StLA 230. Habe ich mir angesehen. Wie kann ich mit dieser StLA die Übernahme der Steuer u. Soz.beiträge

durch den Arbeitgeber einstellen? Arbeite mit Lodas.

 

Danke vorab!

 

Micha

 

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 8
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 Ich meine, dass das als Netto-Sachzuwendung abgerechnet werden muss.

 

Mit LA 230 erhält der AN eine Auszahlung, was doch nicht der Fall sein soll.

LA 230 berücksichtigt auch nicht den geldwerten Vorteil durch die Übernahme der SV-Beiträge durch den AG.

gnoll
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
456 Mal angesehen

Hallo @findus ,

 

die Lösung von @pogo ist viel zielführender als meine. Das verlinkte Dokument beschreibt die Vorgehensweise auch sehr gut.

 

(An den geldwerten Vorteil durch die Übernahme der SV-Beiträge hatte ich leider nicht gedacht...)

 

Schöne Grüße

 

G.

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 8
445 Mal angesehen

Hallo,

 

Wenn ich es in dem Dokument richtig verstanden habe, bezieht sich das Beispiel mit der Netto-Sachzuwendung

auf die Übernahme der Pauschalsteuer mit 30% usw.

 

Es geht mir aber um die Übernahme der individuellen Steuer- und Soz.vers.beiträge durch den AG.

 

Dafür finde ich leider nichts.. Oder habe ich es falsch verstanden?

 

Liebe Grüsse

 

Micha

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
397 Mal angesehen

Hallo findus,

ich sehe es genau wie gnoll, nur würde ich die Lohnart 231 nehmen, weil es m.E. nach ein Einmalbezug ist.

 

Durch das Hochrechnen von netto auf brutto wird der Betrag doch ganz normal versteuert und verbeitragt. Die Arbeitnehmeranteile und Steuer sind ja durch die Hochrechnung für den Arbeitnehmer ein durchlaufender Posten, sodass dieser keine Nachteile hat.

Es muss dann allerdings der Nettobetrag, der über die Lohnart 231 gebucht wurde auch mit einer Nettolohnart, z.B. als Vorschuss o.ä. wieder abgezogen werden.

Damit bleibt der normale Auszahlungsbetrag unberührt und alle Abgaben sind geflossen.

 

Viele Grüße

Sailor

7
letzte Antwort am 27.04.2023 08:50:10 von Sailor
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