Wir stellen unterjährig in 06/2022 von einem Fremdprogramm auf Datev LUG um. Das Lohnmandat wurde per 01/2022 angelegt und der Kunde rechnet die Monate 01-05 in Datev als Testmandant parallel.
Muss in diesem Fall überhaupt eine DEÜV Systemwechselmeldung zum 01.06.2022 erfolgen ? Oder ist diese nötig, um zu erkennen, welches System die Rückmeldungen der SV-Träger empfängt ?
Für ELSTAM würden wir eine Ummeldung zum 01.06.22 absetzten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Daten bis 5/2022 "nur" als Testmandant abgerechnet wurden, wurden sie nicht gesendet. Meinem Verständnis nach müsste eine Systemwechselmeldung (SV undBG!) per 01.06.22 erfolgen.
Hallo,
wurde im Vorsystem eine DEÜV Systemwechselabmeldung (Grund der Abgabe „36“) abgegeben, ist es erforderlich, in Lohn und Gehalt eine DEÜV Systemwechselanmeldung (Grund der Abgabe „13“) zu erstellen.
Diese können Sie auch durchführen, wenn Sie die Vormonate bereits als Testmandant in Lohn und Gehalt abgerechnet haben. Der Eintrag "Testmandant" verhindert lediglich die Datenweitergabe an die Institutionen.
Weitere Informationen zum Umstieg von einem Fremdprogramm auf Lohn und Gehalt finden Sie in unserem Dokument 1022757 - Mandantenübertrag von LODAS / einem Fremdsystem nach Lohn und Gehalt.
Das Altsystem hat bisher keine Systemwechselmeldung abgegeben.
dann reicht die jahresmeldung..
elstam muss erfolgen.
und bg abklären, ob die uv abfrage gemacht und bedient wurde.