Hallo,
ich habe meine erste Lohnsteuerprüfung bei einem neuen Mandanten. Auffällige waren für die letzten Jahre freie Wohnung und Kfz-Nutzung. Für die letzten Jahre übernimmt der nachzuzahlende Betrag der AG voll. Wie ist das jetzt mit der Sozialversicherung muss ich das ausrechnen und den Krankenkassen mitteilen oder wende ich mich an die Rentenversicherung (letzte Prüfung war auch für die Jahre der Lohnsteuerprüfung und es gab keine Auffälligkeiten, muss dass dann überhaupt noch nachgezahlt werden).
Wie kann ich das Jahr 2021 korrigieren? Die letzten 3 Monate kann ich über das System machen, aber alle Beiträge davor, müssen ja vom Arbeitgeber getragen werden, wie gebe ich das ein (Lodas) oder muss das über sv.net und elster erfolgen?
Danke im Voraus für die Hilfe
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Nehmen Sie zur Klärung Ihrer Anliegen ggf. mit beiden Institutionen Kontakt auf.
Grundsätzlich können Korrekturen über LODAS immer für das aktuelle und das Vorjahr erstellt werden.
Je nachdem wie die Darstellung auf der Brutto-/Netto-Abrechnung erfolgen soll, kann auch ein größerer Zeitraum nachberechnet und mit Netto-Bezügen gegengebucht werden.
Hallo!
Lassen Sie den Lohnsteuerprüfbescheid vom letzten Sozialversicherungsprüfer der DRV auswerten!
Bei der Berechnung der nachzuzahlenden Beiträge kann der Prüfer die letzten 3 Monate, die Sie selber korrigieren können/wollen, auslassen. Sagen Sie dem Prüfer einfach, was Ihr Plan ist.
Wenn Sie mit der Auswertung des Bescheids bis zur nächsten SV-Prüfung warten (denn dabei wird ja nach Lohnsteueraußenprüfungen im Prüfzeitraum gefragt), kommt es zu unnötigen Säumnisgebühren - die zu vermeiden macht immer Sinn.
Liebe Grüße
Anne Koch