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Lohnsteuerkorrektur 2020

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letzte Antwort am 22.02.2021 10:49:41 von Alexandra_Friedrich
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Loreen_Baumann
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich mache für einen Mitarbeiter eine Korrektur für Dezember 2020 nach Entstehungsprinzip.

 

Nach Absprache mit dem Finanzamt, soll ich die bereits im Dezember gesendete Lohnsteuerbescheinigung entweder korrigieren oder verwerfen. Wenn dies nicht geschieht, würde das FA zwei Lohnsteuenbesch. für Dez 20 bekommen.

 

Wie mache ich das jetzt in Lodas?

Wird durch Lodas nur die Korrektur gesendet oder erfolgt eine zweite Lohnsteuerbescheinigung?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


durch Ihre Korrektur mit Entstehungsprinzip wird eine korrigierte Lohnsteuer-Bescheinigung an das Finanzamt übermittelt. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Loreen_Baumann
Beginner
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Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt, musste ich die letzte Lohnsteuerbescheinigung über ELSTER stornieren. Die Mitarbeiterin meinte, wenn ich dies nicht täte, würden zwei Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt werden, welche im Zweifelsfall zusammengezogen werden würden. Ich hoffe nach dem Senden unserer Abrechnung, geht dann alles klar.

 

LG

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TN
Fachmann
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Wenn eine korrigierte LST-Bescheinigung übermittelt wird, fußt das eigentlich auf einer Stornierung der vorigen LST-Bescheinigung (so zumindest in LuG).

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wird die Lohnsteuerbescheinigung wertemäßig verändert, wird die neu erstellte mit einem Korrekturkennzeichen gesendet. 
Durch Bezugnahme auf die zuerst erstellte Lohnsteuerbescheinigung (Referenz- KmID) sollte das Finanzamt hier die Korrektur ebenso als solche erkennen. 
Bei Lohnsteuerbescheinigungen mit veränderten Zeiträumen wird die vorherige LSt-Bescheinigung storniert. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.02.2021 10:49:41 von Alexandra_Friedrich
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