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Lohnsteuerklasse und Hauptarbeitgeber ab 16.09.19 geändert

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letzte Antwort am 08.10.2019 10:51:28 von ckuepper
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geissa
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
264 Mal angesehen

Guten Morgen,

wir haben folgende Situation: Ein Mitarbeiter hat zum 15.09. gekündigt. Jetzt hat ihn der neue AG als Hauptarbeitgeber zum 16.09.19 mit der

Steuerklasse 1 angemeldet und wir erhielten von Elstam die Rückmeldung ab 16.09.19 mit Steuerklasse 6.

Darf ich nun die Steuerklasse 1 manuell abändern und den Mitarbeiter für den Zeitraum vom 01. bis 15.09.19 mit der Steuerklasse 1 abrechnen?

Nach den Bestimmungen darf ich die Steuerklasse manuell ja nicht ändern, aber nachdem ich gestern im Internet schon diese Frage versucht habe zu beantworten, hat sich herausgestellt, dass scheinbar der Monat wohl doch zugunsten des Mitarbeiters nicht mit Klasse 6 sondern mit Klasse 1 abgerech- net werden kann!

Gibt es in Lohn und Gehalt sonst noch eine Möglichkeit den Monat zu splitten? Oder muss der Arbeitnehmer in diesem Fall wirklich mit Steuer 6 besteuert werden und sich die zuvielberechnete Steuer über den Jahresausgleich zurückholen?

Im Voraus schon vielen Dank für die Hilfe

geissa

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 3
154 Mal angesehen

Guten Morgen,

im LODAS steht unter der Rückmeldung dann immer, dass Sie im Austrittsmonat die Steuerklasse manuell abändern dürfen. Also ja - machen.

MfG
T.Kahl
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ckuepper
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
154 Mal angesehen

Guten Tag,

wie Herr Kahl schon geschrieben hat, dürfen sie die "alte" Steuerklasse beibehalten.

Schauen Sie sich mal das Übernahmeprotokoll an, da steht im LODAS das mit dem Abändern der Steuerklasse drin.

Das sollte im LuG ja auch so sein.

Grüße

Claus Küpper

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letzte Antwort am 08.10.2019 10:51:28 von ckuepper
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