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Lohnsteuerklasse 6 Rückmeldung ELSTAM

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letzte Antwort am 11.08.2022 13:07:08 von Michaela_100
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Michaela_100
Einsteiger
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1003 Mal angesehen

Liebe Community,

 

für den Juli, der bereits mit Steuerklasse 4 abgerechnet wurde, habe ich für 01.07.-15.07. die Lohnsteuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber) zurück gemeldet bekommen. Ab 16.07. liegt wieder die Steuerklasse 4 (Hauptarbeitgeber) vor. Muss ich den Juli korrigieren und wenn ja, wie ist dies systemtechnisch machbar?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!!

TN
Fachmann
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Wenn die Rückmeldung ordentlich vom Finanzamt in den Mitarbeiter eingespielt wurde, macht das System die Nachberechnung automatisch.

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Michaela_100
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
938 Mal angesehen

Vielen Dank für deinen Nachricht. In einem Monat können meines Wissens keine 2 Lohnsteuerklassen verwendet werden. Gemeldet bekommen habe ich von 1.7.- 15.7. Nebenarbeitgeber, ggf. Steuerklasse 6 und ab16.7. Steuerklasse 4 Hauptarbeitgeber.

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
933 Mal angesehen

Was sagt denn die Probeabrechnung und was sagt das Hinweisprotokoll?

Spontan bezweifle ich, dass es notwendig ist, den AN mit einer weiteren Personalnummer zu führen. Zumal ja wg. der Steuerklasse 6 dann ohnehin eine ESt-Erklärung abgegeben werden muss.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 5 von 6
905 Mal angesehen

Moin,

 

einfach mal einen Blick in die Lohnsteuer-Richtlinien werfen:

 

R39b.5 Absatz 1 Satz 3 LStR:

 

Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet; dies gilt auch bei einem Wechsel des ersten Arbeitgebers (Hauptarbeitgeber) im Laufe des Lohnzahlungszeitraums.

 

Maßgebend ist also die Meldung zum Monatsletzten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Michaela_100
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
898 Mal angesehen

Vielen Dank!!

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letzte Antwort am 11.08.2022 13:07:08 von Michaela_100
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