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Lohnsteuerjahresausgleich durch Arbeitgeber pfänden

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letzte Antwort am 25.09.2025 11:21:14 von Uwe_Lutz
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Claurodia
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
70 Mal angesehen

Hallo,

ich habe jetzt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegen, in dem steht, dass der Lohsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber (im Dezember eines jeden Jahres) ohne Einschränkung pfändbar ist.

Wie handhabe ich hier die Eingabe in Datev?

Unter dem Punkt Pfändungen finde ich in der Richtung nichts.

Lösungsansätze hier in der Community haben mich auch nicht weiter gebracht.

Kann mir hier jemand helfen?

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 2
61 Mal angesehen

Moin,

 

dies lässt sich leider im Programm nicht automatisch hinterlegen.

 

Sie müssen dies manuell überwachen und den Betrag des LSt-JA in der Dezember-Abrechnung ganz normal durchführen, den hierbei erstatteten Betrag aber über einen eigenen Nettoabzug abziehen.

 

Pfändungsgrenzen greifen nach meiner Kenntnis hier keine - dies sollten Sie aber noch einmal rechtlich prüfen (lassen).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 25.09.2025 11:21:14 von Uwe_Lutz
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