Hallo,
in der Literatur ist immer die Rede davon, dass ab 10 AN der Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht ist.
Wie zählt man aber die 10 AN? Werden z. B. Minijobber auch mitgezählt? Oder nur die AN, für die ein Lohnsteuerjahresausgleich wirklich durchgeführt werden darf?
Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
Hallo Herr Günzel,
in der Dokumentennummer 5300371 "Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Lexikon Lohn und Personal" ist unter Punkt 2 Folgendes zu lesen:
"Der Arbeitgeber ist nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleiches gesetzlich verpflichtet, wenn er am 31. Dezember mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitslohn nach den jeweiligen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert wird."
Aus diesem Grund werden pauschal versteuerte Minijobber nicht mitgezählt.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG