Guten Morgen,
folgende Fragen sind im Rahmen der Lohnabrechnung Mai 2019 aufgetaucht:
1. Mitarbeiter zum 30.4.2019 gegangen - Lohnsteuerbescheinigung wurde übermittelt. Korrektur im Mai 19 durch eine Einmalzahlungen - wird eine neue korrigierte Lohnabrechnung erstellt und auch übermittelt?
2. Mitarbeiter geht zum 31.05.2019 - Lohnsteuerbescheinigung wird erstellt und auch übermittelt. Die Mehraufwendungen für Verpflegung kann ich nur bis April 2019 eingegeben, der Mai 2019 liegt zum Lohnerstellungszeitpunkt noch nicht vor. Kann ich nachträglich das korrigieren und erhalte eine Lohnsteuerbescheinigung neu?
Wie sollte man grundsätzlich bei solchen Dingen vorgehen? Kann man das steuern, das die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich später erstellt wird oder geht das nicht ? Ich bin irgendwie in diesem Thema überfragt...bzw hatte diese Fälle noch nicht....
Gruß
C.Kleiner
Hallo Frau Kleiner,
zu
1. Mitarbeiter zum 30.4.2019 gegangen - Lohnsteuerbescheinigung wurde übermittelt. Korrektur im Mai 19 durch eine Einmalzahlungen - wird eine neue korrigierte Lohnabrechnung erstellt und auch übermittelt?
Entweder eine Nachberechnung auf 04/19 anstoßen, damit werden alle Auswertungen für April korrigiert (u. a. auch die LSt-Bescheinigung)
Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ , Punkt 3.
oder
im Abrechnungszeitraum 05/19 unter Personaldaten|Beschäftigung|Zeiträume, Angaben zum Austritt: "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" markieren, einen ELStAM-Abruf durchführen (Anmeldung: 01.05., vorher wegen der Steuerklasse/Arbeitgebermerkmal abklären, ob in diesem Zeitraum eine Folgebeschäftigung vorliegt), Abrechung der Einmalbezüge für 05/19, Abmeldung ELStAM: 01.05.
Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) , Punkt 4.
Sofern nichts dagegen spricht, würde ich die Nachberechnung empfehlen, der Aufwand ist eindeutig geringer.
Zu
2. Mitarbeiter geht zum 31.05.2019 - Lohnsteuerbescheinigung wird erstellt und auch übermittelt. Die Mehraufwendungen für Verpflegung kann ich nur bis April 2019 eingegeben, der Mai 2019 liegt zum Lohnerstellungszeitpunkt noch nicht vor. Kann ich nachträglich das korrigieren und erhalte eine Lohnsteuerbescheinigung neu?
Der Ablauf ist ähnlich, nur das Sie hier statt einer Nachberechnung eine Wiederholungsabrechnung anstoßen könnten, da der Mai der letzte Lohnabrechnungszeitraum ist.
Wie sollte man grundsätzlich bei solchen Dingen vorgehen? Kann man das steuern, das die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich später erstellt wird oder geht das nicht ? Ich bin irgendwie in diesem Thema überfragt...bzw hatte diese Fälle noch nicht....
LSt-Bescheinigungen werden immer mit der abgeschlossenen Abrechnung erstellt und übermittelt. Werden Korrekturen notwendig, wird die korrigierte LStB ebenfalls übermittelt und überschreibt die bisherige. Dieses Verfahren funktioniert reibungslos.
Falls Sie öfters solche Fälle haben, können Sie sich überlegen, in zwei Abrechnungsgruppen abzurechnen.
(Informationen dazu u. a. in der LODAS-Programmhilfe, Stichwort Abrechnungsgruppe)
Hallo Herr Preuß,
vielen Dank für die Info. Habe im Dok. Nr. 5303239 zwischenzeitlich noch folgendes gefunden (Punkt 3 betrifft uns - Einmalbezug nach Austritt ). Bedeutet die Aussage unten, dass dann automatisch eine erstellt wird oder auch nur durch Nachberechnung....
Hallo Herr Preuß,
habe eben nach erneutem durchlesen gesehen, das meine 2. frage eigentlich oben beantwortet wurde
Die Nachberechnung unter den Erfassungstabellen hatte ich eingegeben und damit bekomme ich wie oben in Ihrer Aussage bzw. aus Dokument ja eine neue Bescheinigung. Damit ist alles geklärt...danke