Guten Abend!
Wir habe folgende Frage. Ein Mandant zahlt Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkostenerstattung außerhalb der Lohnabrechnung aus. Den Großbuchstaben M haben wir bereits eingetragen. Gibt es auch die Pflicht die Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen? Wir finden bisher nur gegensprüchliche Literatur dazu. Kann jemand helfen?
Gemäß einer Lohnsteuerprüferin kommt der Arbeitgeber in Haftung, wenn er es unterlässt die Verpflegungsmehraufwendungen auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den Verpflegungsmehraufwand noch einmal bentragt.
Wir weisen deshalb aus.