Hallo,
ich habe einen Mandanten den wir im Januar übernommen haben. Das Problem kam jetzt über das alte Steuerbüro.
Der alte Steuerberater hat eine Wiederabrechnung der Abrechnung 12/2020 am 26.02 erstellte, erst nach unserer eigenen Februar Abrechnung 19.02.2021. Nun sind die Lohnsteuerbescheinigungen doppelt erstellt worden, ebenso übermittelt worden. Wir aufgefordert unsere Lohnsteuerbescheinigungen zu korrigieren.
Wie macht man das? Betrifft das in den Fall dann alle Mitarbeiter?
So einen Fall hatte ich noch nie und bin sehr überfragt.
könnt Ihr mir helfen?
Merci 🙂
Hallo LiMarie,
Du musst in jeden Mitarbeiter unter Steuer das Entstehungsprinzip auswählen. Rückwirkend nach 12/2020. Dann in Besonderheiten keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Wenn Du dann abrechnest sollten die Lohnsteuerbescheinigungen storniert werden.
LG
Sabine
Hallo,
die Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung für 2020 kann nur im Zuge einer Nachberechnung mit Entstehungsprinzip erfolgen. Da die Verwendung des "Entstehungsprinzips" bei Nachberechnung ins Vorjahr nur bis 28.02.2021 erfolgen darf, kann eine Korrektur nur noch über das "ELSTER-Portal" erstellt werden. Ob ein Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung nur für einzelne oder für alle Mitarbeiter erfolgen muss, klären Sie bitte mit dem Vorberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Hallo Herr Platz,
ich hatte das Problem letztes Jahr und ich konnte das ganze Jahr 2020 die Lohnsteuerbescheinigungen für 2019 stornieren.
LG
Sabine
@itreptau schrieb:Hallo Herr Platz,
ich hatte das Problem letztes Jahr und ich konnte das ganze Jahr 2020 die Lohnsteuerbescheinigungen für 2019 stornieren.
LG
Sabine
Das ist auch ab 2021 neu, dass eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip nur noch in den Monaten Januar und Februar zulässig ist (und wurde von der DATEV in xxx Hinweisen bereits kommuniziert).
Schade
ja nun heißt es alle LstB stornieren. 😞
Zeitlich ein sehr hoher Aufwand.