Hallo zusammen,
folgendes Problem betrifft uns gerade. Wir haben ein Lohnmandat zum 01.07.2021 von einem anderen Steuerberater übernommen. Der alte Steuerberater hat mit Agenda abgerechnet. Wir rechnen mit DATEV Lohn & Gehalt ab. Folglich haben wir die Vortragswerte Januar bis Juni manuell für alle Arbeitnehmer vorgetragen.
Nun sind rückwirkend zum 30.06.2021 zwei Arbeitnehmer ausgeschieden und sollen nicht mehr im Juli abgerechnet werden. Der alte Steuerberater hat die Abmeldung nicht vorgenommen, da er diese Info im Juni noch nicht hatte. Leider erstellt Lohn & Gehalt für beide Arbeitnehmer nur die Abmeldung bei ELStAM zum 30.06.2021. Es werden jedoch keine Lohnsteuerbescheinigungen und DEÜV-Abmeldungen für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2021 erstellt.
Hat jemand eine Idee woran dies liegen kann?
Wenn wir jetzt beispielsweise einen anderen Arbeitnehmer des Mandates zum 31.08.2021 austreten lassen, werden alle Abmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigung zum 31.08.2021 korrekt erstellt.
Wir sind der Meinung alle Vortragswerte vollständig eingetragen zu haben.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @stb_henry_starck,
vielleicht hilft das folgende Hilfe-Dokument weiter
http://www.datev.de/hilfe/5303318
Wurde die DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 "Wechsel Entgeltabrechnungssystem" gemacht ?
Gerne auch bei solchen technischen Fragen vorab über die DATEV-Hilfe nachsehen.
Wenn das Dokument nicht weiterhilft, bleibt wohl nur der Servicekontakt an die DATEV
EDIT: es gäbe noch den Hilfe-Bot für genau dieses Thema: Lohn und Gehalt: Hilfe-Bot zum Thema Lohnkontovortragswerte
Hallo @kanzleiboennecke ,
das Dokument und den Hilfe-Bot hatten wir uns auch schon angeschaut. Die Vortragswerte sind alle vollständig. DEÜV-Abmeldung Grund 36 hat der Vorberater zum 30.06.2021 erledigt. Wir haben die 13er DEÜV-Anmeldung zum 01.07.2021 erstellt.
Wenn wir jetzt bspw. einen anderen Mitarbeiter zum 31.08.2021 ausscheiden lassen, werden die Lohnsteuerbescheinigung und die DEÜV-Abmeldung auch korrekt erstellt.
Nur eben für die am 30.06.2021 ausgeschiedenen Mitarbeiter werden die Lohnsteuerbescheinigung und die DEÜV-Abmeldung nicht erstellt.
Viele Grüße
Hallo,
die Abmeldungen zu einem Zeitraum vor der ersten Abrechnung mit Lohn und Gehalt können mit Lohn und Gehalt nicht vorgenommen werden, da für diese Mitarbeiter keine Abrechnungen erstellt wurden/werden.
Die Vortragswerte dienen dazu, als korrekte Summe mit den DATEV Werten gemeldet zu werden und für die korrekte Lohnsteuer und SV Berechnung insbesondere bei Einmalzahlungen (damit die Jahresvorschau korrekt berechnet werden kann).
In diesen Sonderfällen sollte der alte Berater, sofern er willig ist, die Meldungen übermitteln. Andernfalls muss Elster und SV net aushelfen.
Gruß JR
Hallo @Jasmina25 ,
vielen Dank für die Infos. Dann beißen wir in den sauren Apfel der manuellen Meldungen über ELSTER und SVNet.
Viele Grüße
Möglicherweise hat der alte Steuerberater keinen Systemwechsel durchgeführt. Das könnte bedeuten, dass auch der Sondertatbestand in der BG nicht gesendet wurde. Auch dies müsste der Vorberater noch machen, denn bei Ihnen werden die BG-Werte meiner Kenntnis nach erst ab Erstabrechnungsmonat LuG summiert.