Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter war vom 13.06.2023 bis 15.03.2024 arbeitsunfähig und aus der Entgeltfortzahlung bzw. im Krankengeld-/Übergangsgeldbezug. Nun wird auf der Lohnsteuerbescheinigung 2023 bei Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn eine 1 angedruckt, nicht aber auf der Bescheinigung 2024. Hat jemand eine Idee weshalb und wie ich dies ggf. korrigieren kann?
Vielen Dank vorab.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Die Antwort bzw. Lösung war:
Da im Dezember 2023 kein steuerpflichtiges Entgelt geleistet wurde, wurde das Kennzeichen 1 in der Lohnsteuerbescheinigung gesetzt. Auch wenn im Nachgang eine Nachberechnung mit Krankengeldzuschuss berechnet wurde, wurde die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrigiert.
In 2024 wurde Krankengeldzuschuss steuerpflichtig geleistet und daher ist dieses Merkmal nicht gesetzt.
Dies für alle, die sich das mal fragen ..... 🙂