abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 - Berechnung und DATEV Webseite

2
letzte Antwort am 30.04.2024 15:42:36 von Jotunheimen05
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jotunheimen05
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
204 Mal angesehen

Liebe Community,

Leider hilft mir die DATEV Website gerade nicht wirklich weiter. Die Berechnungsbeispiele sind ok, weisen aber jedoch eine Ungereimtheiten für mich auf. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein, es besser zu verstehen?

Ich beziehe mich auf folgende Website: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070272

hier meine Fragen:
1. Warum nutze ich denn den ermäßigten Satz für den AG Zuschuss - auch wenn der MA Krankentagegeld berechtigt ist?
2. Warum nutze ich den vollen AG Zuschuss nach BBG und nicht was wirklich "bezahlt" wurde per Lohnkonto?
3. Unter Punkt 3.1.3 ist der jährliche AN Beitrag in beiden Perioden unter 1900 EUR und es wird nicht mit der Mindestvorsorge-Pauschale von 1900 EUR weitergerechnet. Sondern mit den Werten, wie berechnet. Im Fall 3.1.4 ist der AN Beitrag auch in beiden Perioden unter 1900 und es wird hier die Mindestvorsorgepauschale berücksichtig. und im Fall 3.1.7. ist es sogar noch konfuser: Hier wird in der ersten Periode ein jährlicher AN von unter 1900 EUR auch nicht als mind. VSP weiterberechnet und im zweiten Abschnitt, wird aber der Vergleich gemacht, weil es auch wieder unter 1900 Euro sind. Diesmal werden sogar die 12% als Ansatz genommen. -> Wie gehe ich nun vor und welche Berechnung gebe ich nun an?

4. Warum wird unter 3.1.6. das zu erwartende Entgelt im Dezember auf den vollen Monat berechnet, auch wenn wir doch schon wissen, dass es nur 18 Tage sind? Beim Januar machen wir das ja auch.

 

Das ist alles irgendwie nicht geradlinig für mich. Vielleicht kann mir ja jemand helfen? 

Vielen Dank für die Winks mit dem Zaunpfahl 

 


Liebe Grüße
​​​​​​​

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
152 Mal angesehen

Hallo,


Ihre Fragen können wir rechtlich nicht beurteilen.


Um den Sachverhalt abrechnungstechnisch richtig darzustellen, müssen die rechtlich gültigen Vorgaben eingehalten werden, welche mit den jeweiligen Spitzenverbänden abgestimmt sind.


Gerne können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden, um diesbezüglich mehr Informationen zu erhalten.


Wenn hier aus der Community jemand einen Tipp hat, darf gerne die Erfahrung an dieser Stelle geteilt werden.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Jotunheimen05
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
143 Mal angesehen

Liebe Frau Kilic, 

 

es geht hier nicht um das Rechtliche. Es geht vielmehr darum, dass ich vermute, dass die Daten auf ihrer Website mir irgendwie falsch vorkommen. Weil hier DATEV dreimal einen AN Zuschuss von unter Min VSP hat, es aber dreimal anders behandelt. Daher würde ich gerne wissen, was nun richtig ist.

 

LG

Jenny

0 Kudos
2
letzte Antwort am 30.04.2024 15:42:36 von Jotunheimen05
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage