Guten Morgen Zusammen,
ich habe seit heute eine Hinweismeldung, dass Lohnsteuerbescheinigungen kleiner gleich 2022 nicht mehr übermittelt werden können. Gleichzeitig steht auf den DÜ-Protokollen dieser Lohnsteuerbescheinigungen, dass diese verarbeitet und übermittelt wurden.
Besteht hier Handlungsbedarf? Gestern kam diese Meldung bei einem anderen Lohnmandat nicht. Bei den drei Lohnmandanten, die ich heute abgerechnet habe, schon.
Vielen lieben Dank 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
bei mir ist genau das gleiche Problem aufgetaucht.
Bei uns die gleichen Meldungen seit heute morgen!!!!
@JuGe schrieb:Guten Morgen Zusammen,
ich habe seit heute eine Hinweismeldung, dass Lohnsteuerbescheinigungen kleiner gleich 2022 nicht mehr übermittelt werden können. Gleichzeitig steht auf den DÜ-Protokollen dieser Lohnsteuerbescheinigungen, dass diese verarbeitet und übermittelt wurden.
Der Hinweis betrifft LSt-Bescheinigungen 2021!! Die kann DATEV bekanntlich nach dem Februar des Folgejahres nicht mehr an die FA's übermitteln.
Sie müssen daher eigentlich irgendwie eine Nachberechnung für 2021 bei den betroffenen Beschäftigten ausgelöst haben?!
Oder das DATEV-Serviceteam hat eine andere Info.
Keine Nachberechnung. Ganz normale Dezember 2022 Abrechnungen ohne Nachberechnung!!
Muss aktuell ein DATEV-Fehler sein.
Ergibt sich denn überhaupt eine Differenz zur ursprünglichen LSt-B. 2021? Wenn nein, würde der Hinweis ja "lediglich" unnütz nerven.
Hallo Community,
wir prüfen den Sachverhalt aktuell mit Hochdruck und informieren Sie, sobald genaueres bekannt ist.
Vielen Dank
Vielen Dank vorab 😀
Hallo Community,
im Dokument LONE736H bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für die Jahre 2021 und 2022 finden Sie alle aktuellen Informationen.
Sie haben keinen weiteren Handlungsbedarf.
Bitte entschuldigen Sie den Fehler.