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Lohnsteuer soll mit Umsatzsteuerguthaben Lodas verrechnet werden

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letzte Antwort am 06.05.2024 10:59:54 von b_kle
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b_kle
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Guten Morgen Zusammen,

 

ich hatte dies schon vorigen Monat so eingeben und die Verrechnung mit der Lohnsteuer hatte nicht funktioniert.

 

b_kle_0-1714976781947.png

 

Das Guthaben der Umsatzsteuer ist existent (zwar nicht in dieser Höhe) aber ausreichend für die Lohnsteuer.

 

Meine Frage: Habe ich im vorigen Monat etwas falsch gemacht? Und muss ich noch irgendein anderen Haken setzen?

Vielen Dank schon mal im voraus

 

LG B KL

wicki04
Fortgeschrittener
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Hier muss sich ein Guthaben in der Lohnsteuer Anmeldung ergeben, damit es mit anderen Steuerarten verrechnet werden kann und nicht das Guthaben aus der Umsatzsteuer mit der Lohnsteuer. Macht von der Logik her auch Sinn 😀

 

 

 

Auszug Dokument Dok.-Nr.: 1022198

 

3 Guthaben

Zur Verrechnung von Guthaben stehen Ihnen unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, auf der Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung folgende Eingabemöglichkeiten zur Verfügung:

 

 

  • Guthaben mit Steuerschulden verrechnen

    Wenn die Lohnsteuer-Anmeldung mit negativer Gesamtsumme erstellt wird, haben Sie die Möglichkeit einer Verrechnung. Sie können das Guthaben oder den Erstattungsbetrag mit einer anderen Steuerschuld, z. B. der Umsatzsteuer verrechnen.

    Die Eingabe ist nur wirksam, wenn Sie im Feld Guthabengrenze einen Betrag erfasst haben.

    Wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist, wird bei der Datenübermittlung im Datensatz die entsprechende Kennzahl 29 übermittelt.

 

Für die Verrechnung des Umsatzsteuer-Guthabens muss man das in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und im Finanzbuchhaltungsprogramm einen Haken setzen.  In der Regel verrechnet eigentlich das Finanzamt bei Steuerschulden auch automatisch die Steuerschulden untereinander. Ansonsten  muss man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und das Guthaben umbuchen lassen.

 

KOB
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sue
Fortgeschrittener
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Damit das USt-Guthaben verrechnet wird, ist die o.a. Angabe wie oben auch in Kanzlei-Rewe zu machen.

 

Dabei aber als Grenze 100€ eingeben, da dann bei Guthaben ab 100 verrechnet wird, bei Ihrer Grenze würde erst ab Guthaben von 99999 verrechnet werden. 

b_kle
Beginner
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Dann hatte ich ja durch die 99999€ eine viel zu hohe Summe eingeben. Kein wunder das dies nicht funktioniert hatte.

 

So eine hohe Lohnsteuer 🙂

 

Recht herzlichen Dank.

 

Einen schönen Tag Ihnen noch.

 

B.Kle

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letzte Antwort am 06.05.2024 10:59:54 von b_kle
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