Hallo,
ich habe einen Mandanten (Eheleute) mit einer Immobilienfirma (BG VBG) und nun haben Sie eine private Haushaltshilfe anmelden müssen, da sie vom Mini in den Medi Job gerutscht ist. Da musste ich eine neue Mandantennummer einrichten. Diese läuft dann über die UK M-V. Bei beiden Mandanten ist die selbe Steuernummer hinterlegt.
Nun gibt es den Hinweis:
Die SteuerNummer XYZ ist auch beim Mandanten A hinterlegt. Eine korrekte Datenübermittlung ist nicht möglich. Falls die Angaben korrekt sind, können Sie die Lohnsteuer-Anmeldung der betreffenden Mandaten konsolidieren.
Ich habe den Text einfach gehalten.
Wir haben Unternehmen mit mehreren Zweigstellen, wo wir das so machen.
Jedoch ist das hier einmal Mandant A Geschäftlich (seit Juni 22 bei uns) und Mandant B Privat (rückrechnend ab März 22). Darf und kann hier eine Konsolidierung statt finden? Oder muss man da ganz anders vorgehen?
Was muss ich mit den schon vorgenommenen Abrechnungen machen? Mandant A Juni 22 Monatsabschluss zurück setzen. Dann erst Mandant B anrechnen, Konsolidierung ab 06 vornehmen?
Lieben Gruß und Danke für die Hlfe.
Nicole
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat sich erledigt.
Wie kann man eigentlich Nachfragen löschen?
Gruß Nicole
Hallo,
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