Ich habe in 09 einen Mandanten abgeschlossen wegen Betriebseinstellung/Rechtsformwechsel und die BG Mitgliedschaft mit Sondertatbestand 05 (neue Mitgliedsnummer, gleiche BG) beendet. Meldungen BG wurden mit der Abrechnung 09 auch erstellt und versendet.
Nun wurde für einige MA eine Nachberechnung in 09 notwendig, ich habe eine Wiederholungabrechnung für diees MA durchgeführt. Mit der Wiederholungsabrechnung wurden aber die Meldungen zur BG (420/422) nicht noch einmal aufgegriffen und abgeändert.
Wie bekomme ich jetzt hinterher, die neuen geänderten Werte in die BG Meldung hinein?
Hätte ich die Mitgliedschaft vor der Wiederabrechnung reaktivieren müssen?
Hat jemand einen Lösungsvorschlag? Danke vorab ...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie einen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll erhalten?
Bei einer Wiederabrechnung einzelner PNR wird der Lohnnachweis nicht neu aufbereitet. Führen Sie bitte eine Wiederabrechnung komplett durch, damit der Lohnnachweis korrigiert wird. Das Reaktivieren der Mitgliedschaft ist hierfür nicht erforderlich.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben recht, es ist tatsächlich im Hinweis- und Fehlerprotokoll aufgeführt und so dargestellt. Ich hatte den Nachsatz mit einer "Wiederabrechnung komplett" wohl nicht realisiert.
Danke trotzdem!