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Lohnnachweis Kürzung um Kug-Stunden

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letzte Antwort am 21.01.2021 12:33:53 von ZinaR
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findus
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Guten Morgen!

 

Wir haben Mandanten, wo teilweise Kug abgerechnet wurde. Für den Lohnnachweis sollen diese Stunden ja wieder raus genommen werden.

 

Nach Anleitung im Dokument 1019219 hat alles prima geklappt.

 

Ein Problem habe ich jetzt nur bei Mitarbeitern, die bereits im Laufe des Jahres ausgeschieden sind.

 

Ein Mitarbeiter ist im Monat 05/2020 ausgeschieden. Ich habe nun über Nachberechnung die Stunden in 05/2020 mit der Stamm-Lohnart 400 ins Minus gesetzt und in den Personalstammdaten auf Anwesenheitsst. geschlüsselt.

 

Ist das so richtig? Wird das jetzt bei der Jahresmeldung an die BG richtig übermittelt?

 

Danke vorab!!

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
438 Mal angesehen

Hallo,


ihr Vorgehen ist korrekt.


Sowohl auf der Auswertung 420 als auch auf der Auswertung 422 und im übermittelten Datensatz an die Berufsgenossenschaft werden nur die verminderten Stunden des Mitarbeiters enthalten sein.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ZinaR
Beginner
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Nachricht 3 von 6
369 Mal angesehen

Hallo

bei uns wird der Vollarbeiterrichtwert für die Ermittlung der Stunden hergenommen. Da wir Kurzarbeit dieses Jahr hatten, haben wir, bevor wir den Dezember abgerechnet haben, die Änderungen wie im Dokument geschrieben vorgenommen, um die KUG Stunden abzuziehen. Haben wir diese dann doch nicht mehr abgezogen, da es bei hunderten von Mitarbeitern zeitlich alles zu knapp war. Was wir jedoch festgestellt haben, ist dass auf dem Lohnnachweis, bei manchen Mitarbeitern, die Anzahl von Stunden im November verdoppelt wurde. Wir verstehen nicht warum....

Ein bisschen Hilfe wäre nicht schlecht 😕

Danke.

 

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Monika1
Beginner
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Nachricht 4 von 6
358 Mal angesehen

Wir haben leider vergessen, die Stunden im Dezember abzuziehen, wie korrigiere ich das ganze im Januar ohne den Lohn komplett aufzurollen?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
301 Mal angesehen

Hallo,


aufgrund der Ausfallstunden für das Kurzarbeitergeld konnten die Stunden für den Vollarbeiterrichtwert nicht korrekt ermittelt werden.


Bitte korrigieren Sie die Stunden mithilfe der Stammlohnart 400 wie im Dokument 1019219 Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch beschrieben. 
Dies kann auch mit der Erstabrechnung für 01/2021 durch eine Nachberechnung auf das Vorjahr erfasst werden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ZinaR
Beginner
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Nachricht 6 von 6
291 Mal angesehen

Hallo,

 

leider habe ich gestern erfahren, dass das ein DATEV-Problem ist. Es sind die Normalstunden quasi doppelt für November berücksichtigt worden. Vom Entgelt her passt alles. Wie gesagt, es geht hier nicht um die Kurzarbeiterstunden, da sind wir noch nicht so weit gekommen. Sondern um die 130 (Vollarbeiterrichtwert-Stunden)+176 Normalstunden in November, zusammen.

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letzte Antwort am 21.01.2021 12:33:53 von ZinaR
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