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Lohnmandat Übergabe von Lohn und Gehalt auf Lodas

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letzte Antwort am 08.04.2025 14:31:28 von MartinSeemann
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Hallo, 

 

wir haben ein Mandat für die Lohnabrechnung ab 04/2025 übernommen. 

Die vorherige Kanzlei hat bis 2024 Lodas verwendet. Ab 2024 wurde Lohn und Gehalt verwendet. Ich habe die Daten aus dem Rechenzentrum geholt. Leider wurde mir gesagt, dass schon Daten für diese Mandantennummer vorhanden sind und Fehlermeldungen bei einer Abrechnung vorkommen würden. 

Aufgrund dessen muss ich Mandantendaten im Datev-RZ löschen. Ist das korrekt?

Und wie wird dann die erneute Übergabe gestartet?

Als Hilfe-Dokumente habe ich folgende verwendet:

1002514

1071035

 

Ich freue mich über eine kleine Erklärung darüber, wie das alles funktioniert.

Viele Grüße

MartinSeemann
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Moin,

bis wann genau wurden LODAS und LuG verwendet? Ihre Angaben sind widersprüchlich.

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Hallo, 

 

bis einschließlich 12/2023 wurde Lodas verwendet. Ab 01/2024 Lohn und Gehalt. und ich möchte jetzt alle Daten (aus Lodas und Lohn und Gehalt) holen für die Abrechnung 04/2025. Wir verwenden ebenfalls Lodas. 

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MartinSeemann
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Moin,

das ist eine recht unglückliche Situation. Es gibt da zwei Möglichkeiten, die sich nicht kombinieren lassen:

 

  • Nach dem Übertrag vom Vorberater die Daten aus 2023 aus dem RZ holen und manuell aktualisieren ODER
  • Nach dem Übertrag vom Vorberater die Stammdaten aus LuG nach LODAS importieren und dann von dort aus fortsetzen.

Es hängt davon ab, wie viele Änderungen (Ein- und Austritte) in 2024 passiert sind. Ist der Bestand gegenüber 2023 kaum verändert, ist dem LODAS-Übertrag der Vorzug zu geben, da alle Stammdaten eingerichtet und präsent sind. Der Übertrag aus LuG ist nicht sehr viel wert, da nur die Personaldaten, die KK und die LA (teilweise) übertragbar sind. Alles rundherum muss wie eine Neuanlage behandelt werden.

 

In jedem Fall würde ich in LODAS ab Januar 2025 abrechnen, damit das Jahr vollständig im System abgebildet ist. Sie ersparen sich den Vortrag von Lohnkontowerten, die immer das Risiko in sich tragen, dass bei Fehlern die LSt-Bescheinigung oder Jahresentgeltmeldungen nicht laufen. Schalten Sie dazu in Januar bis März-Verarbeitung die DÜ in der Auswertungssteuerung einfach ab und rechnen so ab, wie es in LuG gelaufen ist. Ab April DÜ einschalten und weitermachen. 

 

Viel Erfolg.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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letzte Antwort am 08.04.2025 14:31:28 von MartinSeemann
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