Hallo Zusammen,
ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig 8 Stunden (8 - 17 Uhr, 1 Stunde Pause). Nun arbeitet er nach Krankheit nur 6 Stunden (8 - 14 Uhr), da er im Anschluss an seine Arbeit (ab 14 Uhr) noch eine Bestrahlungstherapie erhält. Eine Krankmeldung liegt nicht vor. Es handelt sich auch nicht über eine Wiedereingliederungsmaßnahme.
Kann ich die 2 Stunden als "normale" Lohnfortzahlung abrechnen?
Gibt es eine extra Bescheinigung? Wer stellt so eine Bescheinigung aus?
Herzlichen Dank! Susinka
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
grundsätzlich müsste meiner Ansicht nach der Arbeitnehmer diese Termine, wenn möglich und auch erfragt, außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Außerdem sollten Sie sich eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt geben lassen.
Die Vergütung wird aus meiner Sicht aus § 616 BGB begründet, womit ein Vergütungsanspruch auch nur entsteht, wenn der § im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist.
Ich habe mir für die Vergütung nach § 616 BGB bei Stundenlöhnern eine eigene Lohnart eingerichtet. Allerdings rechne ich mti Lohn und Gehalt ab, so dass ich nicht sagen kann, ob das in Lodas auch funktioniert.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
steht auf der Bescheinigung Wiedereingliederung? Falls ja dann steht drauf wieviel Stunden der MA arbeiten darf und wird auch generell wie eine Krankmeldung behandelt. Das heißt der ganze Tag wird von bei einem reinen U2 Unternehmen bis zum 42 Tag übernommen und ab dem 43 Tag erhält der MA Krankengeld, falls es ein U1 und U2 Unternehmen ist wird das Geld bis zum 42 Tag von der Krankenkasse zurückerstattet.
Gruß
B. Kärcher
Hallo B. Kärcher,
.... " Es handelt sich auch nicht um eine Wiedereingliederungsmaßnahme." ....
Trotzdem, danke!
Susinka