Hallo zusammen,
folgende Problematik:
Kurzarbeit ab November 2020
Erkrankung Mitarbeiter ab 02.12.2020 - im Kalendarium mit WK und LA 410 erfasst
Fehlzeit 02.12.20 - 31.12.2020 Kug/S-Kug krank erfasst
Januar Lohnfortzahlung bis 12.01.2021 im Kalendarium WK / La 410 erfasst
Fehlzeit auf 12.01.2021 verlängert, ab 13.01.2021 Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur erfasst
Ergebnis:
KUG für den ganzem Monat berechnet
Neu erfasst :
Kalendarium 13.01.2021- 31.01.2021 Sollstunden 7,80 mit Ausfallschlüssel K6
Ergebnis: Auf der Liste 102 wird die Summe der Fehlzeit (K6) angezeigt und letztendlich das Kurzarbeitergeld gekürzt berechnet.
Ist das die richtige Vorgehensweise ? Ich konnte leider nichts dazu finden - in keinem Dokument - sonst gerne auch das passende Dokument angeben.
Vielen Dank !
Hallo,
die Fehlzeit Kug / S-Kug krank wird verwendet, wenn der Arbeitnehmer vor dem Gewährungszeitraum Kug erkrankt ist. Der Ausfallschlüssel WK wird bei einer Erkrankung während des Gewährungszeitraums genutzt. Laut Ihrer Schilderung vermute ich, dass der Arbeitnehmer nicht vor dem Gewährungszeitraum Kug erkrankt ist.
Im Dokument 5303311 - Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS haben wir unter Punkt 3.4 Erkrankung des Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug zahlreiche Erfassungsbeispiele. Prüfen Sie, ob Ihre Eingaben korrekt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG